Anfang November veröffentlichte die Europäische Union bedeutende Änderungen der Richtlinie mit zusätzlichen Vorgaben, die den Ausbau der erneuerbaren Energie weiter beschleunigen sollen. Neue Ziele, schnellere Genehmigungsverfahren, verpflichtende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Veröffentlichung von Zielplänen sind Teil der Verordnung geworden.
Der Anteil der erneuerbaren Energie am Verbrauch der EU soll von bisher 32% auf mindestens 42,5% steigen. Das bedeutet für Österreich eine Steigerung des eigenen Anteils an erneuerbarer Energie von 36,4% auf mindestens 60% in den kommenden sechs Jahren. Seit 20. November ist die Richtlinie nun in Kraft und die Mitgliedsstaaten müssen handeln.
Bund und Länder sind gefordert
Bereits die Änderungen wurden von den Vertretern aus IG Holzkraft und Windkraft mit Freude aufgenommen. Zum Inkrafttreten meldete sich der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) zu Wort. „Mit Inkrafttreten der RED III muss Österreich nun schnell handeln: es gibt klare Ziele und klare Fristen. So muss etwa das überwiegende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien bis zur Erreichung der Klimaneutralität unmittelbar verankert und die ersten Beschleunigungsgebiete für den Ausbau innerhalb des nächsten halben Jahres fixiert werden. Bis zum Sommer 2024 sind zudem wesentliche Bestimmungen für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren umzusetzen. Dazu sind natürlich die nationalen Ziele den neuen Vorgaben durch die EU anzupassen“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.
Gesetze wie das EABG (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz) oder ein Wärmegesetz mit klaren Pfaden, die bisher liegengeblieben sind, müssen die Vorgaben der EU nun in Österreich verankern. Und auch die Ziele für eine erneuerbare Stromversorgung im EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) müssen angepasst werden. Neben dem Bund sind auch die Länder gefordert, da die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und Fristen für Genehmigungsverfahren ihre Kompetenzen betreffen.
„Mit der RED III hat die EU die Ziele für Ihre Mitgliedsstaaten höhergesteckt und zugleich deren Handlungsspielraum für die Energiewende stark erweitert. Für die österreichische Politik heißt das: Gesetze nachbessern, liegengebliebene Gesetze verabschieden und nach vorne streben“, so Precht-Grundnig.
Quelle: aiz.info, IG Holzkraft, IG Windkraft, EEÖ