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EU-Kommission

Erfahrungen mit dem Pflanzenpass

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 22.12.2021 - 08:11

Die EU-Kommission ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über Erfahrungen mit der ausgeweiteten Pflanzenpassregelung vorzulegen – eingeschlossen einer Kosten-Nutzen-Analyse für die Unternehmer. Dieser Vorgabe ist die Kommission nun nachgekommen und hat den Bericht zur Evaluierung des EU-Pflanzengesundheitsrechts vorgelegt.

An der Erstellung haben sich Wirtschaft und Verbände beteiligt, darunter auch der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG). ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer sieht im Bericht ein Zeichen, dass sich Engagement lohnt denn wichtige Kritikpunkte sind aufgenommen worden. Es liege nun am Gesetzgeber nachzujustieren, man werde den Prozess intensiv begleiten.

Ein großer Kritikpunkt war für viele an der Evaluierung Beteiligte die Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die als zu aufwändig und schwierig bezeichnet wurde. Außerdem verlaufen die Übergänge zu den neuen Regelungen nicht immer reibungslos und die neuen Vorschriften wären nicht eindeutig. Der erhöhte Aufwand, den Pflanzenpass an jeder einzelnen Handelseinheit anzubringen findet sich im Bericht wieder.

Weitere Erörterungen sollen die zweckmäßigere Umsetzung durch gezielte Verbesserungen klären. Explizit erwähnt man dabei Bestimmungen über das Anbringen von Pflanzenpässen an Handelseinheiten, Modalitäten zum Fernabsatz und die Einführung eines elektronischen Pflanzenpasses. Die Ausweitung habe insgesamt dazu beigetragen die Ziele der Verordnung zu erreichen, besonders eine höhere Wirksamkeit des Schutzes vor Quarantänesorganismen, eine bessere Vorbereitung auf die Identifizierung neuer Pflanzenschädlinge sowie ein besseres Verständnis zur Bedeutung der Pflanzengesundheit.


Quelle: ZVG