Deutschland

Pflichtvorsorgeuntersuchung bei Tätigkeit im Freien?

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 26.06.2019 - 10:39

ZVG-Präsident Jürgen Metz betont, dass die Branche in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Sozialpartnern bereits einen Kompromiss gefunden hätte. Unter Verzicht auf die Pflichtvorsorge habe man sich auf die Einführung einer Angebotsvorsorgeuntersuchung geeinigt und eine effektive Aufklärung und Sensibilisierung der Arbeitnehmer vorgesehen. Sie sollen über die Risiken der natürlichen UV-Strahlung in Kenntnis gesetzt werden, ohne einen Tätigkeitsstopp in der Bau- und Landwirtschaft sowie dem Gartenbau und GaLaBau zu verursachen.

Nunmehr hat der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik aber eine Empfehlung an den Bundesrat ausgesprochen, eine Pflichtvorsorge einzuführen. Das widerspreche den Bestrebungen zu einer praxistauglichen Lösung für alle Beteiligten.

Hintergrund:
Mit der Verordnung soll der Schutz der Beschäftigten an den Stand der Arbeitsmedizin und an die Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht angepasst werden. Klarstellungen zur ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge sollen die praktische Umsetzung erleichtern und fördern. Die Sozialpartnervereinbarung wurde mit mehreren Branchenverbänden unter Federführung des Deutschen Baugewerbes mit der Gewerkschaft IG BAU und den Berufsgenossenschaften beschlossen. Dem stimmte zuletzt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu.


Quelle: ZVG