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Düsseldorf, Februar 2025 – Sollte die geplante Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-RL) in Kraft treten, welche die bestehende Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken im Hinblick auf Greenwashing überarbeitet, könnte dies dazu führen, dass Bio-Düngemittel und -Blumenerden künftig nicht mehr mit den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ beworben werden dürfen – selbst wenn ihre Rohstoffe den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. warnt vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen und befürchtet langfristig das Verschwinden von Düngemitteln aus natürlichen, ökologischen Rohstoffen. Dies würde die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes ad absurdum führen. In einer Stellungnahme fordert der IVG daher, dass Produkte, deren Rohstoffe den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen, weiterhin als „Bio“ oder „Öko“ deklariert werden dürfen – ohne zusätzliche Hürden oder rechtliche Unsicherheiten bei allgemeinen Umweltaussagen.
Nach Angaben der EU sollen die neuen Vorschriften der EmpCo-RL vor allem für eine klarere und vertrauenswürdigere Produktkennzeichnung sorgen, indem allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ untersagt werden. Der Industrieverband Garten (IVG) e.V. kritisiert jedoch, dass die Richtlinie ihr Ziel deutlich überschreite. Künftig wäre es demnach nicht mehr möglich, Düngemittel, deren Rohstoffe gemäß EU-Öko-Verordnung für den ökologischen Landbau geeignet sind, mit Bezeichnungen wie „Bio“ oder „Öko“ zu versehen – da es an entsprechenden Zertifizierungsstellen und einheitlichen Kriterien fehlt. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden ohne Fachwissen kaum mehr in der Lage sein, ökologische Düngemittel von mineralisch[1]synthetischen Düngemitteln unterscheiden zu können“, erklärt Robert Scheuß, Referent Gartenbau beim IVG.
Diese Regelung würde das Marktsegment ökologischer Düngemittel erheblich schwächen und damit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes entgegenwirken. Ohne eine eindeutige Bio-Kennzeichnung könnten Preisunterschiede zwischen synthetischen und ökologischen Produkten nur noch in der Produktbeschreibung erläutert werden. Dadurch würde der Preis zunehmend zum entscheidenden Kaufkriterium, erklärt Scheuß. Für Unternehmen gäbe es dann kaum noch einen Anreiz, biologische Produkte weiter anzubieten, da diese aufgrund höherer Kosten weniger nachgefragt würden. Eine solche Entwicklung könne weder auf EU- noch auf nationaler Ebene im Sinne des Gesetzgebers sein, so Scheuß weiter.
Angesichts der Nachhaltigkeits- und Bio-Strategie 2030 des Bundes sowie des Farm-to-Fork-Ziels, den Einsatz synthetischer Düngemittel bis 2030 um 20 Prozent zu reduzieren, hält der IVG es für essenziell, den bestehenden Markt für als „Bio“ oder „Öko“ gekennzeichnete Produkte weiterhin zu sichern. Dabei geht es insbesondere um Düngemittel, deren Rohstoffe für die ökologische Landwirtschaft zugelassen sind. Zudem sollten Unternehmen bei der Entwicklung entsprechender Produkte aktiv unterstützt werden.
Quelle: IVG