shutterstock_2219441639.jpg

Die aktuellen Maßnahmen führen zu großem Unmut und zu einer massiven Kostenerhöhung. (Symbolfoto) © Evgenii Panov/Shutterstock.com

DEUTSCHLAND

Massive Belastungen

Ein Artikel von Alexandra Pickner (bearbeitet) | 21.12.2023 - 10:45

Vor allem die Ankündigungen, die CO2-Preise deutlich zu erhöhen, die Agrardieselrückvergütung zu streichen und die Kfz-Steuerbefreiung aufzugeben, werden zu einer massiven Kostenerhöhung führen. Die deutschen Obst- und Gemüseproduzenten sowie Zierpflanzenbetriebe werden im europäischen Wettbewerb weiter zurückfallen. Sowohl in der Produktion als auch in der Logistik oder Verpackung ist eine hohe Belastung schwer zu verkraften, weil es sich kaum durch höhere Preise kompensieren lässt. Gleichzeitig werden Unterstützung und Investitionsförderprogramm ausgesetzt. Vor fehlenden Anpassungsmöglichkeiten für die Betriebe warnt die Bundesfachgruppe Gemüseanbau. Für die kommende Saison sind die Vertragsverhandlungen in der Verarbeitung aber auch beim LEH teilweise schon abgeschlossen. Die Kostenerhöhungen werden bei den Erzeugern durchschlagen. Betriebe, die auf eine intensivere Bodenbearbeitung und mechanische Unkrautbekämpfung aus Umweltschutzgründen umgestellt haben, haben einen höheren Fahrbedarf und werden jetzt dafür bestraft.

Die Bundesfachgruppe sieht die Agrardieselrückvergütung und die Befreiung der Kfz-Steuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge als wichtige Unterstützungsmaßnahme für Betriebe. Bislang konnten sich Produzenten darauf verlassen, hier wie ihre europäischen Nachbarn behandelt zu werden. Sollte es bei den Streichungen bleiben, ist mit einem deutlich beschleunigten Strukturwandel zu rechnen. Konkrete Auswirkungen haben die Haushaltspläne auch auf die Energieförderprogramme des Gartenbaus. Neben dem Bundesprogramm Energieeffizienz ist auch die Antrags- und Zusagetätigkeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Förderprogramm zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) ab sofort ausgesetzt. Das wird deutliche Folgen für die Anpassungsmaßnahmen der gärtnerischen Betriebe haben.


Quelle: ZVG