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Das Energie-Hilfspaket für den Gartenbau sichert auch in Wien die Gemüseversorgung © LK Wien/Verena Scheiblauer BEd

Energie-Kosten

Hilfspaket für Betriebe mit geschütztem Anbau

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 30.06.2022 - 14:20

Das 9-Mio-Euro-Hilfspaket trägt die offizielle Bezeichnung „außergewöhnliche Anpassungshilfe“ und ist eine Beihilfe der Europäischen Union. Es kommt österreichweit ca. 750 Erzeugern mit Glashäusern zugute. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. September 2022.

Unbürokratische, rasche Hilfe

Anspruchsberechtigt sind die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen. Besteht bei den Betrieben eine aufrechte Agrarmarketing-Beitragspflicht und erfüllen sie die Erfordernisse des integrierten Pflanzenschutzes, erfolgt die Antragsstellung automatisch aufgrund des bei der AMA gemeldeten Gewächshaus-Ausmaßes.

Die Berechnung greift auf ein degressives Modell zurück: Für die Berechnung einer Betriebsfläche von mehr als 5 ha gilt, dass die ersten 5 ha zur Gänze, die darüber hinaus gehende Fläche zu 75 % für die Berechnung herangezogen werden.

Auch Betriebe für Jungpflanzenproduktion, Pilzproduktion sowie auf Microgreens und Algen spezialisierte Betriebe mit geschützter Produktion ab 200 m2 Größe können die Unterstützung erhalten. Für sie ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Ihr Antrag muss bis 15. Juli bei der AMA eingelangt sein.

In der Aussendung der LK Wien weist Präsident Franz Windisch darauf hin, dass neben dem Hilfspaket der Bundesregierung auch die Stadt Wien mit Fernwärme und WienEnergie mittels gedämpften Kosten die Versorgung der Hauptstadt mitsichern könne. Auch die Konsumenten können sich mit jedem Einkauf an der Sicherung der regionalen Versorgung beteiligen.


Quelle: LK Wien