Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein Naturschutzgesetzt erlassen, das die Versiegelung mit Steinen in privaten Gärten untersagt. Die Novelle wäre nicht notwendig gewesen, denn in Baden-Württemberg sind Schottergärten ohnehin nicht erlaubt. In der Landesbauordnung ist zu lesen: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“
Das neue Gesetz soll nun sicherstellen, dass eine „andere zulässige Verwendung“ verhindert den eigenen Garten in eine Schotterlandschaft zu verwandeln. Ein insektenfreundlicher, artenreicher Garten wird deshalb forciert. Hauseigentümer sind hier verpflichtet, im Zweifelsfall die bestehenden Schotterlandschaften umzugestalten.
Vorstellbar ist, dass Baden-Württemberg nicht das einzige Bundesland bleibt, in dem Schottergärten verboten sind. Gut möglich, dass andere Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen nachziehen. Kommunen haben dort bereits begonnen Schottergärten und wasserundurchlässige Steinbeete im Rahmen der Bebauungspläne zu verbieten. Ein Schottergarten-Verbot auf Landesebene wird in Bayern nicht erwartet. Gemeinden sollen die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen ihrer Bebauungspläne und Gestaltungsverordnungen nutzen.
Quelle: oekotest