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Befindet sich der Kirschlorbeer bereits im Garten, ist er vom Verbot nicht betroffen. © walter stone/Shutterstock.com

Schweiz

Kampf gegen invasive Pflanzenarten

Ein Artikel von Alexandra Pickner (bearbeitet) | 21.03.2024 - 10:21

Das invasive gebietsfremde Arten ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen können ist bekannt. Der Verkauf invasiver gebietsfremder Arten war bislang aber problemlos möglich. Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass das Inverkehrbringen bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen verboten wird. Die Abgabe bestimmter invasiver gebietsfremder Pflanzen an Dritte ist verboten (z.B. der Verkauf, das Verschenken sowie die Einfuhr). Nicht nur der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist vom Verbot betroffen auch der Schmetterlingsstrauch (Buddleja) und der Blauglockenbaum (Paulownia). Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind jedoch vom Verbot nicht betroffen.

Auch das Umgangsverbot wird erweitert. Es besagt, dass unterschiedliche invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen. Das bedeutet, sie dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Davon ist z.B. der Götterbaum (Ailanthus) betroffen. Neu sind auch mögliche Importkontrollen durch den Zoll. Für den Vollzug der Verbote sind dann bei Importkontrollen die Kantone zuständig. Die Verordnung soll verhindern, dass weitere invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen, sich weiter ausbreiten und Schaden anrichten. In Kraft treten die neuen Verordnungen mit 1. September 2024, damit betroffene Unternehmen ausreichend Zeit haben, ihre Sortimente an die neuen Bestimmungen anzupassen.

Die Freisetzungsverordnung mit der Liste betroffener Pflanzen finden Sie hier und den erläuterten Bericht finden Sie hier.


Quelle: admin.ch