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Digitalisierung, Pflanzenschutz, Energie, Berufswerbung – die ­Themen für DI Karin Lorenzi, ­Ulrike Jezik-Osterbauer und Ing. Karl Auer (v. l. n. r.) bleiben vielfältig © Renate Stoiber

Bundesgartenbautagung

Ein heißes Thema

Ein Artikel von Renate Stoiber | 01.11.2023 - 12:41

„Ich hoffe für uns alle die nächsten fünf Jahre bringen mehr Themen, die mehr Spaß machen können“, so äußerte sich die frisch wiedergewählte Präsidentin des Bundesverbands der österreichischen Gärtner, Ulrike Jezik-Osterbauer. Damit spielte sie auf die fordernden Themen Corona, Teuerungen und Arbeitskräftemangel an, die in den vergangenen Jahren in den Vordergrund drängten. Wahlleiter DI Wendelin Juen (Fachbereichsleiter in der LK Tirol) gratulierte auch den erneut gewählten Vizepräsidenten Ing. Karl Auer und Karl Grossbötzl sowie Rechnungsprüfern Eva Buchegger und Ing Wolfgang Praskac herzlich und wünschte viel Kraft für das Vorantreiben der Agenden des Gartenbaus.

AMA Marketingbeitrag neu

Mit 1. Jänner 2023 kam das neue AMA-Gesetz, damit ergaben sich umfangreiche Änderungen für den Gartenbau und eine intensive Zeit mit häufigen Sitzungen des Verbands und Vertretern der AMA. Thema war, wie die gesetzlichen Vorgaben umsetzbar sind, um möglichst wenig Aufwand für die Gärtnereien und Baumschulen entstehen zu lassen. Zusätzlich besuchte man mit Vertretern der AMA verschiedene Betriebe (ein Zierpflanzenbetrieb, eine Baumschule und ein gemischter Betrieb mit Gemüse und Zierpflanzen), um einen Blick in die gartenbauliche Arbeitsweise zu zeigen und einen „Weg von der Theorie in die Praxis zu finden.“

Bis zum 30. September dieses Jahres mussten alle Betriebe digitalisiert sein. Dabei hat sich der Verband mit der AMA auf drei Beitragskategorien je Produktgruppe (Gemüse, Zierpflanzen) geeinigt: Freiland, Folientunnel, Gewächshaus. Nun muss von Betrieben, die Gemüse und Zierpflanzen haben, nur einmal gezahlt werden – für das im Jahr zeitlich überwiegende Produkt. Im Zierpflanzenbereich müssen die Hänger nicht mehr extra heraus- und dazugerechnet werden, sondern sind vereinfacht als Tischfläche oder Bodenfläche anrechenbar. Die Digitalisierung muss nicht lagegenau stattfinden, wenn es keine Förderung für den Betrieb gibt. Es gibt die Möglichkeit, Flächen zusammenzufassen – also eine vereinfachte Form der Digitalisierung durchzuführen. Ziel beider Seiten war von Beginn, nichts am Beitragsaufwand zu ändern, so dass jeder Betrieb nach der Digitalisierung den gleichen Aufwand hat wie bisher. Das sollte im Großen und Ganzen gelungen sein, zeigte sich Geschäftsführerin DI Karin Lorenzi zufrieden, leichte Abweichungen sind aber möglich.

Kleinstbetriebe können sich das Digitalisieren ersparen, das gilt bis zu einer Fläche von max. 1.000 m2 Freiland und 200 m2 Gewächshaus. Die Digitalisierung ist bis zu 50 m2 möglich. Bei der vereinfachten Form muss der Betriebe allerdings auf weitere Förderungen verzichten. Wenn jetzt lagegenau digitalisiert wird, bleibt diese Grundlage erhalten, bis sich am Betrieb etwas verändert (z.B. zusätzliche Flächen, Glashaus weg/dazu). Hauptwege (gepflastert, betoniert, nicht der Produktion dienend), die auch bisher frei waren, können auch jetzt abgezogen werden. Wege zwischen Tischen sind nicht abziehbar. Die Informationen sind auch im AMA-Merkblatt enthalten. Die Erfahrung zeigte in kleinsten Betrieben, dass es oftmals schwierig ist, schmale Wege zu sehen. Oftmals war auch die Beschattung der Seitenlüftung von älteren Gewächshäusern problematisch, da diese auf dem Luftbild fast 1m ausmachte und so gerade bei kleinen Gewächshäusern zu erheblichen zusätzlichen Flächen führte. Hier müsse man gut aufpassen, dass dies erkannt wird. Die einzelnen Stellen, die für die Digitalisierung verantwortlich sind, können auch die Berechnung noch adaptieren, damit die Fläche dann richtig ist. Zu diesen Problemen kam es aber eigentlich nur bei lagegenauer Digitalisierung.

Pflanzenschutzmittel Suchmaske

Auf der Seite der Landwirtschaftkammer Österreich gibt es bereits seit längerer Zeit den Pflanzenschutzmittel-Warndienst, mit entsprechenden Suchmöglichkeiten für Weinbau, Obstbau und Ackerbau. Dort könne man – einfacher als im amtlichen Register – Mittel suchen und auch den Produkten zugeordnet filtern. In der Präsidiumssitzung kam zur Diskussion, ob das nicht auch für den Zierpflanzenbau eine gute Möglichkeit wäre. Lorenzi leistete im Anschluss bereits Vorarbeit zu Filternamen, Kriterien für die Suche (geschützter Anbau, Freiland) und holte darauf basierend von der ausführenden Firma ein Angebot ein. Es fallen einmalige Kosten für die Programmierung und die Datenerstbefüllung an, die laufenden Kosten mit Updates und der Eingabe neuer Mittel würde dann der Warndienst übernehmen. Die Kosten für die Erstbefüllung ergeben sich, da jedes einzelne Pflanzenschutzmittel (PSM) eingegeben werden müsse und zu beachten ist, wofür es zugelassen ist und mit welchem Oberbegriff es angegeben werden soll. Dabei gäbe es das Problem unterschiedlicher Angaben wie Blattlaus/Blattläuse, Zierpflanzen/Zierpflanzenkulturen usw. Damit alles auf einmal gefunden werden kann, braucht es eine Zusammenführung der Begriffe und eine sinnvolle Zuordnung jedes einzelnen Mittels. Das dauert länger und verursacht viel Arbeitsaufwand.

Trotzdem es in der Präsidiumssitzung bereits beschlossen wurde, wollte man auch nun bei der Versammlung der Delegierten noch einen Beschluss durch Abstimmung fassen, da das Vorhaben doch einige Kosten verursache: Die Programmierungskosten sind höher als anfangs veranschlagt, da es im Zierpflanzenbereich sehr viele unterschiedliche Mittel gibt und auch die Zuordnung (Freiland, geschützter Anbau) nicht so einfach sei. Der Gartenbau ist durch die vielen unterschiedlichen Kulturen sehr vielfältig, das wurde anfangs unterschätzt. Der großeVorteil sei, dass es für jeden Betrieb leicht abrufbar alle konventionellen, biologischen PSM und Nützlinge (alles was eine Zulassung hat) bietet, das sollte es den Gärtnern auch wert sein, so eine Stimme aus dem Plenum. Auch Notfallzulassungen sind enthalten, genauso wie ausgelaufene Mittel, die noch in der Aufbrauchsfrist sind. Es sei wichtig, das Register so zu bekommen aber es sollte auch gesagt sein, dass es eigentlich Aufgabe der AGES wäre, das Service anwenderfreundlich und sinnvoll anwendbar anzubieten, so Juen. Das sollte dem Minister auch rückgemeldet werden. Die anderen Verbände sind Mitglieder im Warndienst und haben dadurch eine Förderung erhalten. Der Gartenbau ist nicht dabei. Nach Beantwortung ihrer Fragen nahmen die Delegierten den Vorschlag an.

SUR: Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Im Juni 2022 gab es einen Vorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung für PSM. Die groben Bereiche sind die folgenden drei:
• Der Pflanzenschutzmitteleinsatz in der gesamten EU soll um 50% reduziert werden.
• In sensiblen Gebieten soll gar kein PSM-Einsatz erfolgen.
• Es sollen deutlich mehr Aufzeichnungen gemacht werden und mehr Schulungen stattfinden.
Im September 2022 schickte der Bundesverband bereits eine umfangreiche Stellungnahme an die EU-Kommission, wo ins Detail gehend zu jedem Paragraphen die Meinung geäußert wurde. Besonders kritisch sehe man die Definition der sensiblen Gebiete. Die Kartierung mit Zonenangaben – wo rote Zonen bebaute Gebiete darstellen (Städte, Dörfer) – zeigt, dass Gärtnereien sehr häufig in eben diesen roten Zonen sind. Dort dürfte laut Vorschlag gar kein Pflanzenschutz mehr erfolgen. Da in Österreich aber sogar Nützlinge eine Zulassung als PSM haben, dürften nicht einmal diese Einsatz finden. Das ist für den Bundesverband einer der schwierigsten Punkte und vom Gartenbau nicht erfüllbar. Daneben schießen die Aufzeichnungspflichten und Schulungen über das Ziel hinaus, wie Lorenzi betont: „Es ist ein riesiger, komplexer Vorschlag, der einfach an der Realität vorbeigeht.“

Im Herbst gab es ein Gespräch in Wien mit den Abgeordneten Sarah Wiener und Alexander Bernhuber, wo die großen Probleme der Gartenbaubetriebe zur Sprache kamen: Es gäbe dann in Österreich keinen Gartenbau in dieser Form mehr, alleine die ganze Gemüseproduktion in Wien wäre nicht mehr möglich, jede Friedhofsgärtnerei in Kirchennähe wäre weg. Wiener, die den Vorschlag erarbeitete und dafür im Parlament zuständig ist, habe darauf sehr hart und heftig reagiert, im Sinne von „Wenn ihr damit nicht umgehen könnt, dann brauchen wir euch eh nicht.“ Und dieser Umgang beschränkte sich nicht auf den Gartenbau sondern ging an alle Branchen wie Jezik sich erinnerte.
Im Frühling hat Wiener dann einen neuen, überarbeiteten Vorschlag präsentiert, der den eigenen Vorschlag noch weiter verschärft. Die Folgenabschätzung aus dem heurigen Sommer ist aus Sicht des Verbandes sehr oberflächlich durchgeführt, denn hier komme der Zierpflanzenbau gar nicht vor und die Gemüseproduktion nur kurz und dabei heißt es, die Auswirkung wird nicht groß sein. Als Reaktion darauf habe man gemeinsam mit dem Branchenverband für Obst und Gemüse und der LKÖ eine Stellungnahme verfasst, die an alle Parlamentarier geschickt wurde.

Die Frage ist nun wie es weitergeht, so Lorenzi. Laut dem regelmäßigen Newsletter des Abgeordneten Bernhuber sind die Verhandlungen schwierig und zäh, man könne sich kaum einigen. Derzeit liege der Fokus auf der Deklarierung des integrierten Pflanzenschutzes, die sensiblen Gebiete sind noch nicht in Verhandlung. Ein Unsicherheitsfaktor sind auch die kommenden EU-Wahlen, die momentane Ratspräsidentschaft (Spanien) sieht es nicht als oberstes Ziel an, was kommt könne positiv oder negativ sein. Derzeit sei man im Austausch mit allen relevanten Beteiligten und weise überall auf die starke Betroffenheit des Gartenbaus hin. Die Situation ist grundsätzlich schwierig: Die Landwirtschaftsvertreter Europas lehnen den Vorschlag durchwegs ab, grüne Vertreter und Konsumentenvertreter sind stark dafür. In der Sicht der meisten ist nur die Reduktion zu sehen und sensible Gebiete sind Spielplätze wo nicht gespritzt werden soll, zeichnet Lorenzi die Situation. Ein Branchenvertreter habe zynisch gemeint, dass die einen das Wissen hätten und die anderen die Kompetenz. Die Frage sei eben auch, von welchem Ausgangswert die 50% zu rechnen sei – in Österreich ist hier CO2 eingerechnet, in anderen Ländern nicht.

Wichtig sei es bei diesem Thema (auch von Seiten der Landesverbände), dass jeder in Kontakten zu Vertretern der Politik, egal auf welcher Ebene, die Probleme des Gartenbaus anspricht. Das Thema betreffe alle, Gärtnereien und auch Betriebe die im geschützten und abgeschlossenen Bereich produzierten. Alle Politiker sollten darauf hingewiesen werden, dass hier wirklich auch die fachliche Meinung gehört wird. Ein Glück für die Branche sei, dass es die Biobauern sehr trifft, da auch sie in sensiblen Gebieten nichts mehr spritzen dürften, und diese sich stark Gehör verschaffen. Als Grundlage für Gespräche mit der Politik kann die Stellungnahme dienen, auch ausgedruckt. Man müsse Möglichkeiten bieten, denn ein Nein sei kein Alternativ-Vorschlag.

Entschädigung beim Auftreten von Quarantäneschaderregern

Am Thema Schaderreger arbeitet man seit Jahren und mit der Hagelversicherung ist eine gute Lösung gefunden worden. Es werden sehr viele Kosten abgedeckt, allein die Entschädigung des Ernteausfalls blieb ein offener Punkt, der nicht durch die Versicherung abgedeckt ist. Problem dabei ist, dass die Bundesländer dafür zuständig sind und die Möglichkeit hätten, Entschädigungen zu zahlen. Das ist aber nur in manchen Bundesländern unter Auflagen vorgesehen. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Lorenzi mit Vertretern der amtlichen Pflanzenschutzdienste aus allen Bundesländern ist abgeschlossen. In den vergangenen zwei Jahren durchleuchtete die Gruppe alle Themen auf Problemstellungen: welche Schaderregen können auftreten, wie ist der Ablauf wenn etwas auftritt, wer wird informiert, welche Maßnahmen werden gesetzt, wer zahlt bereits, was wird nicht gezahlt. Daraus erarbeitete man gemeinsam einen Entwurf für eine Entschädigungsrichtlinie, die in den Bundesländern einfach adaptierbar ist.

Der Entwurf ging anschließend an die Landesagrarrätekonferenz und wurde dort von den Agrarräten diskutiert, allerdings distanziert. Bisher hat kein Bundesland den Entwurf übernommen. Auf Bundesebene könne man nichts weiteres tun, der Ball liegt nun in den Ländern. Der Bundesverband hat keine Kompetenz, den Ländern Maßnahmen vorzuschreiben, es gab bereits jetzt negative Reaktionen, dass ein Vorschlag gemacht wurde. Hier müssten nun die Landesverbände nachhaken und das Thema immer wieder, z.B. bei einer Valentinstour, Weihnachtsbesuchen etc. vor die Landesräte bringen. Es wirkt ja auch in der Öffentlichkeit nicht gut, wenn zugeschaut wird wie ein Betrieb zusperren muss, weil z.B. die Baumschule gerodet wird, da der Japankäfer aus der Schweiz oder Baden-Württemberg (wo er nachgewiesen ist) einwandert.

Förderungen für Energie

Zu Beginn des Jahres war der Stromkostenzuschuss in der Landwirtschaft ein großes Thema. Alle, die bis Mitte April einen Antrag stellten, konnten für den Verbrauch über 7.500 kWh einen Zuschuss von 10,4 Cent/kWh erhalten. In Diskussion standen diejenigen, die den Strom selbst produzieren. Auch wenn es sich nur um wenige Gartenbaubetriebe handelt, ging es dabei um riesige Mengen. Gemeinsam mit der AMA konnte ein System gefunden werden, mit dem nachweisbar ist, welche Strommengen produziert wurden und welche Kosten das verursachte. Dadurch konnten auch diese einen Antrag stellen, müssen aber erwarten, dass er genau nachgeprüft wird. Als allgemeinen Hinweis und weil es oft zu Fragen führt, stellte Lorenzi klar, dass bei einem Antrag für Förderung an die AMA (egal welchem) es keine schriftliche Bestätigung, Zusage oder Information im Voraus gibt. Man bekommt im Dezember den Auszahlungsbescheid und die Auszahlung des Betrags auf das Konto.

Als zweites Thema steht der Energiekostenzuschuss II auf der Tagesordnung, der aber bis zur Tagung noch nicht veröffentlich wurde. Es lief 2023 die Diskussion, wie der Gartenbau für dieses Jahr im Zuschuss verankert werden könne, da es für die Landwirtschaft keine Förderung geben wird, viele Betriebe aber erhöhte Ausgaben hatten. Vom Wirtschaftsministerium kam bereits die Bestätigung, dass der Gartenbau inkludiert ist und auch beantragen kann, die Richtlinie ist aber bis zur Tagung noch nicht ausgesendet worden. Gefördert werden Mehrkosten, die Geltung erstreckt sich auf viele Energieträger. Zu beantragen ist über die Förderbank des Bundes „aws“ und etwas komplexer als in der Landwirtschaft, aber wer wirklich betroffen ist nehme das wohl in Kauf. Sobald die Richtlinie da ist, wird sie auch ausgesandt. Rein landwirtschaftliche Betriebe können voraussichtlich nicht beantragen, da es für die Landwirtschaft 2023 keine Förderung gibt. Herangezogen wird die Definition eines Gartenbaubetriebes laut AMA-Gesetz.
Update: Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist seit 16. Oktober und noch bis zum 2. November möglich. Sie ist notwendig für die spätere Antragstellung ab 9. November.

Im Rahmen des Themas Energie kam auch eine Frage nach der CO2-Abgaben-Rückvergütung für den Gartenbau auf, ob es diesbezüglich Fortschritte oder Neuerungen gibt. Lorenzi steht hier in regem Austausch mit Ing. Mag. Johann Zimmermann, LKÖ, da im Gesetz ja eine Refundierung vorgesehen wäre. Die Paragraphen diesbezüglich wurden nie befüllt, laut Zimmermann gibt es keine Anzeichen, dass etwas in diese Richtung unternommen werde, man wisse aber nicht warum. Es wurde auch bis in höchsten Politkreisen bereits angesprochen.

Berufswerbung und Weiterbildung

Das Thema der Werbung für den Lehrberuf in der grünen Branche ist immer wieder Diskussionsthema. Der Bundesverband hat als erstes die Mittelschulen in Angriff genommen, da die Jugendlichen von der Fülle der Ausbildungsmöglichkeiten oft überfordert seien. Im Fach „Berufsorientierung“ fehlt das Material zum Gärtnerberuf. Daher entwickelt der Verband nun Unterrichtsmaterial, das auf zwei Plattformen den Lehrern zur Verfügung gestellt werden kann. Zu diesem Zweck war auf der Buga auch ein Filmer unterwegs, der die Teilnehmer beim Berufswettkampf befragte und filmte. Er fertigte auch bei anderen Anlässen bereits in Gartenbaubetrieben Aufnahmen an. Aus diesem Material entsteht ein Film für den Unterricht und zusätzlich eine Präsentation für Lehrer. Ergänzend entstehen Kurzvideos, die auf Social Media einsetzbar sind oder bei anderen Anlässen.

Kurz erwähnte Lorenzi das Bildungsprojekt Horti V, das im Mai begann und bis Ende 2024 läuft. Bildungsveranstaltungen werden zu 50% gefördert, die Planung muss sehr genau im Vorfeld eingereicht werden. Eingereicht wurde der Meisterkurs mit fünf Modulen, zweimal die Bundesgartenbautagung mit Dachprogramm, die Baumschultagung im Jänner sowie das Fachprogramm der Bundesgemüsebautagung. Wie schon bei den Vorgänger-Projekten sind auch die drei Arbeitskreise Hohengartner inkludiert.

Marktanalyse 2023

Bis zum 11. September erhielt Lorenzi 81 Rückmeldungen zur heurigen Marktanalyse, manche Bundesländer seien dabei sehr gut vertreten, andere könnten noch stärker rückmelden. Je mehr Betriebe sich beteiligen, desto besser wäre das Ergebnis, das Ende Oktober vorliegen sollte und in Form eines umfangreichen Berichts mit Saisonurteil, Preiserhebungen und Trendbefragung veröffentlicht wird.

Dank sendete Lorenzi an alle, die sich sehr intensiv engagieren, als Beispiel diente DI Gabriele Schrott-Moser, die gefühlt jeden Betrieb in Kärnten nachtelefoniert ob schon ausgefüllt wurde. Die Positionen in der Abfrage seien nicht veränderbar, erklärte Lorenzi auf Nachfrage, da der Warenkorb dem der Statistik Austria entspricht. Das erspart den Landeskammern die Meldung von Durchschnittspreisen an die Statistik Austria. 

Themen, die beschäftigen

Unter dem Punkt Allfälliges kam als gleich zu Beginn die geplante Digitalisierung der PSM-Aufzeichnung zur Sprache. Dies ist im SUR-Vorschlag vorgesehen und damit davon abhängig ob dieser entsprechend angenommen wird. Die AGES bereite sich bereits gedanklich darauf vor, es gäbe aber einen Vorlauf von mehreren Jahren, das das Programm anzupassen ist. Wobei es in Tirol anscheinend bereits im Pflanzenschutzdienst Thema ist, wie angemerkt wurde. Hier entstand eine Diskussion darüber, ob es Aufgabe des Pflanzenschutzdienstes sei, die Durchführung zu kontrollieren. Grundsätzlich wird die PSM-Verwendung sowieso bereits aufgezeichnet, der SUR-Vorschlag beinhalte aber die Hinzuziehung von externen Beratern, Dabei stelle sich die Frage, wozu sich die Betriebe dann weiterbilden. Die digitale Aufzeichnung ist auch in anderen Branchen wie dem Ackerbau ein großes Thema. Es geht dabei rein um die Nachvollziehbarkeit online, dass die Daten online abrufbar sind. Lorenzi weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die elektronische Aufzeichnung in Diskussion steht und sich die AGES damit beschäftigt.

Ein weiterer Punkt, der beschäftigt, ist der Arbeitskräftemangel. Hier rief Jezik dazu auf, beim Fehlen von Kräften an das AMS zu melden, auch wenn es grundsätzlich nichts bringe. Denn erst wenn viele Meldungen in allen Bundesländern vorliegen, gelte man als Mangelberuf und bekomme vereinfachten Zugang zu Arbeitskräften aus anderen Staaten. Das Problem das Betriebe dabei sehen ist, dass dann ungeeignete Personen geschickt werden, die nicht passen, nicht arbeiten können oder wollen, daher melden sich viele nicht als arbeitskräftesuchend.

Die Produktion von Pflanzen fällt grundsätzlich in die Schwerarbeiterregelung. Nun sei es aber in Salzburg öfter vorgekommen, dass ein Antrag auf Frühpension bei Personen abgelehnt wurde, die ihr Leben lang in der Branche gearbeitet haben. Könne hier interveniert werden, so die Frage aus dem Plenum. Die Grundaussage wäre, dass diese Frage eigentlich die Landarbeiterkammer, es gibt aber in den Bundesländern unterschiedliche Erfahrungen: In NÖ wurde z.B. nach den Tätigkeiten nachgefragt und die Versicherung hat das akzeptiert. Problem könnte sein, dass zwar in der Gärtnerei gearbeitet wird, die Meldung vom Steuerberater aber als Florist eingestuft ist, dann fällt man nicht unter die Schwerarbeiterregelung. Es kann zwar zusätzlich schwere Arbeit gemeldet werden, aber das müsse der Lohnverrechner machen. Der Bundesverband wird mit entsprechend zuständigen Personen Kontakt aufnehmen um dieses Thema zu klären.

Da nun alle die lange Anreise nach Vorarlberg erleben „durften“, kam aus dem Gastgeberbundesland die Anregung, ob es möglich sei, Sitzungen in Zukunft auch online oder dual anzubieten, wenn dies gewünscht werde. Jezik bracht dabei vor, dass es kein Problem und auch bereits Praxis sei, kleine Themen online zu besprechen. Größere Themen wie die Präsidiumssitzungen und Buga sollten persönlich stattfinden und sind meist in Salzburg geplant. Denn es komme z.B. beim Kaffee noch viel mehr zur Sprache als in der Sitzung selbst. Zu hybriden Sitzungen merkte Lorenzi an, dass dies natürlich möglich sei, aber nach eigener Erfahrung nicht wirklich gut funktioniere. Deshalb habe sich der Bundesverband entschieden, entweder Präsenz- oder Online-Sitzungen zu machen. Außerdem könne sie alleine nicht beide Formate organisieren und betreuen.

Zum Abschluss lud der Präsident der Österreichischen Junggärtner noch ein, die Arbeit bei der Staatsmeisterschaft, die sich in unmittelbarer Nähe befinde, zu besichtigen und sich selbst vom Können zu überzeugen. Die kommende Buga 2024 findet von 11. bis 13. September in St. Johann im Pongau, mitten im Salzburger Land im Gebirge statt. Es sind wieder zwei Übernachtungen eingeplant.