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Mit Anfang September kommen Änderungen bei RHG und HRI auf Europa zu © Gorodenkoff/Shutterstock.com

Europa

Neues zum Pflanzenschutz

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 01.09.2021 - 09:45

Mit Hilfe der Harmonisierenden Risikoindikatoren (HRI) lassen sich Trends bei den mit der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) einhergehenden Risiken abbilden. Dabei bildet der HRI 1 die Anwendung und das Risiko von PSM ab, er zeigte für 2019 eine Abnahme von 21 % gegenüber dem Basiszeitraum 2011 bis 2013 sowie auch eine Verringerung von 4 % im Vergleich zu 2018. Der HRI 2 basiert auf der Anzahl der Notfallzulassungen und zeigte eine Zunahme von 55 % im Vergleich zum Basiszeitraum, aber eine Abnahme von 5 % gegenüber 2018.

Die Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln mit nicht-chemischen Wirkstoffen entwickeln sich positiv, der Anstieg setzte sich fort während gleichzeitig die Zahl der gefährlicheren PSM am Markt abnahm. Insgesamt verzeichnete man einen kontinuierlichen Fortschritt in der Risikominimierung. Diese Ergebnisse tragen zu den Reduktionszielen der EU-Kommission im Rahmen der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie bei. Die Position der Kommission finden Sie hier.

Neue Rückstandshöchstgehalte geregelt

Die Verordnung (EU) 2021/155 vom 9. Februar 2021 legt für insgesamt zehn verschiedene Wirkstoffe Änderungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) fest, darunter auch Chlorpropham bei Kartoffeln. Der temporäre RHG von 0,4 mg/kg gilt ab dem 2. September 2021 und trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass unbehandelte Kartoffeln Kontaminationen früherer Behandlungen im Lager aufweisen können. Außerdem ist die Reinigung der Lager dadurch geregelt. Bis Ende 2021 sammelt die EU-Kommission Monitoringdaten, auf denen die künftige regelmäßige Neubewertung des RHG basieren soll.

Im August 2021 veröffentlichte die Kommission auch zwei EU-Verordnungen, die die Änderung von Höchstgehalten der beiden Kontaminanten Blei und Cadmium betrafen. Die EU-Revision der Blei-Höchstgehalte durchläuft bereits seit Ende 2019 Änderungsphasen, dabei hatte auch die Umgruppierung von Ingwer Auswirkungen auf den Blei-Höchstgehalt. Mit der Verordnung (EU) 2021/1317 überarbeitete man die bisherigen Erzeugnis-Kategorien und ergänzte neue Erzeugnisse. Die neuen Höchstgehalte gelten seit 30. August 2021, hier trat die VO in Kraft.

Einen Tag später trat die VO (EU) 2021/1323 in Kraft, sie regelt die neuen Cadmium-Höchstgehalte, die ab 31. August 2021 gelten. Hier gibt es aber eine Übergangsregelung wodurch Lebensmittel, die vor dem 31. August 2021 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden noch ein sechs Monate (bis zum 28. Februar 2022) in Verkehr gebracht/aufgebraucht werden dürfen.


Quelle: DFHV aktuell 8/2021