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Covid-19

Aktuelle Maßnahmen für den Gartenbau

Ein Artikel von Red. | 16.09.2020 - 12:19

Mit 14.9 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden, geändert. Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie hier.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

- In Kundenbereichen ist zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von 1 m einzuhalten.

- In geschlossenen Räumen von Betriebsstätten (z.B. Gewächshaus) ist von Kunden und von den Mitarbeitern und Betreibern eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

- Im Freien (auch auf Märkten) reicht der Abstand von 1 m.

- In Fahrzeugen dürfen nach wie vor in jeder Sitzreihe nur 2 Personen inkl. Lenker befördert werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Für berufliche Fahrten dürfen auch weiterhin mehr Personen befördert werden, wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

- Am Ort der beruflichen Tätigkeit z.B. Produktion, ist weiterhin der Abstand von 1 m einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, müssen zusätzlich geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Veranstaltungen:

Ab 50 Personen in geschlossenen Räumen und ab 100 Personen im Freibereich dürfen Veranstaltungen nur noch dann stattfinden, wenn es gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze gibt. Mit gekennzeichneten und zugewiesenen Sitzplätzen sind 1.500 Personen in geschlossenen Räumen und 3.000 Personen im Freibereich möglich.
Ab 500 Personen in geschlossenen Räumen und 750 Personen im Freibereich ist eine Bewilligung der Veranstaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bei der Planung Ihrer Veranstaltungen im Herbst/Winter z.B. Adventausstellungen.

Die Verordnung gilt bis 31.12.2020. Sobald die gesetzliche Basis für die Corona-Ampel vorhanden ist, informieren wir Sie über die Auswirkungen.



Quelle: Bundesverband der Österreichischen Gärtner