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Pflanzengesundheit

Pflanzen reisen nur mit Reisepass in der EU

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 06.07.2020 - 09:41

Das Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020 macht auf die weltweite Problematik aufmerksam, das über den Pflanzenhandel die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten möglich ist. Seit Dezember 2020 müssen nicht nur Touristen, sondern auch Pflanzen bei Reisen in der EU einen Pass vorweisen. Die Pflicht gilt für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Erkennbar sind die Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. 

Der Pflanzenpass

Die ablesbaren Informationen sind an Kontrolleure und Behörden gerichtet und dienen der Nachverfolgbarkeit des Produktweges durch die EU bis zum Ursprungsland und Erzeuger. Beim Kauf über Internet- oder Versandhandel muss der Pass die Pflanze bis zum privaten Käufer begleiten, am relevantesten ist er aber für Transporte innerhalb der grünen Branche, auch wenn er aufmerksamen Konsumenten bereits aufgefallen sein dürfte.

Im Fokus der Untersuchung nach pflanzengesundheitlichen Aspekten stehen Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden verursachen. Nur Pflanzen die untersuchte wurden und an denen kein Schädling festgestellte werden konnte, erhalten den Pflanzenpass. Zu den Schädlingen im Fokus zählen z. B. der Asiatische Laubholzbockkäfer oder Xylella fastidiosa.

Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schadorganismen in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten. Kommt es in der Handelkette zu einem Befall, lassen sich weitere Befallsherde mittels des Passes identifizieren und frühzeitig bekämpfen. Nebenbei bieten Herkunftsland und botanischer Name der Pflanzen interessante Zusatzinformationen für Privatkunden.

Hintergrund

Durch den weltweiten Handel und Tourismus können Pflanzenschädlinge oft unbemerkt rund um die Welt reisen. So gelangen nicht nur Insekten sondern auch Bakterien, Viren, Fadenwürmer und Pilze aus anderen Ländern in die EU. Finden sie hier optimale Lebensbedingungen vor, können sie sich stark vermehren, ausbreiten und große ökologische und ökonomische Schäden verursachen. Das internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020 will auf diese Problematik aufmerksam machen.

Im internationalen Handel entspricht dem Pflanzenpass das Pflanzengesundheitszeugnis. Oft fehlt dieses exotischen Pflanzen im Internethandel, obwohl es zwingend erforderlich ist, denn Pass und Zeugnis stellen sicher, dass nur gesunde und nicht befallene Pflanzen versendet werden. Verbraucher sollten deshalb bei Online-Bestellungen auf Herkunftslandangaben achten und sich über die Einfuhrbestimmungen informieren. Das Julius-Kühn-Institut zeigt in einem kurzen Animationsfilm, worauf zu achten ist.


Quelle: JKI