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Wer während der Coronakrise Lehrlinge aufnimmt kann den Lehrlingsbonus des Bundes beantragen © goodluz/Shutterstock.com

Ausbildung

Förderung der Lehrlingsaufnahme

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 10.07.2020 - 10:08

Um einem Rückgang der Lehrlingsaufnahme entgegenzuwirken, fördert der Bund Unternehmen, die während der Corona-Krise Lehranfänger eingestellt haben oder bis zum 31. Oktober noch einstellen werden mit 2.000 Euro pro Lehrling. Ein Förderung erfolgt laut WKO für Lehrberechtigte gem. § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG, ausgenommen sind Gebietskörperschaften und politische Parteien.

Der Förderantrag

Es gibt pro Lehrvertragsabschluss zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 einen Förderbonus von 2.000 Euro (die Lehre muss bis 31. Dezember 2020 begonnen werden). Im Antrag kann zwischen einer einmaligen Auszahlung oder zwei Tranchen zu je 1.000 Euro gewählt werden.

Wichtiger Hinweis der WKO:
„Beihilfen oder sonstige Förderungen von Gebietskörperschaften oder sonstiger Rechtsträger für denselben Förderzweck als COVID-19-bedingte Maßnahme müssen auf den auszuzahlenden Betrag angerechnet werden. Das heißt, eine – auch nachträgliche – Förderung für die Neuaufnahme eines Lehrlings von Dritter Seite führt zu einer Reduktion des Lehrlingsbonus und damit zur Verpflichtung zur Rückzahlung im Ausmaß der Reduktion. Falls das zutrifft nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Lehrlingsstelle auf.“

Möglich ist der Antrag elektronisch über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS), mittels Email mit Verschlüsselung, per Fax (auch e-Fax) oder postalisch. Die genauen Bedingungen finden Sie auf der Webpage der WKO.

Antragsformulare:
Formulare der WKO für gewerbliche Lehrbetriebe
Formulare Landwirtschaft für landwirtschaftliche Lehrbetriebe


Quelle: WKO