Phytophthora-Arten sind pilzähnliche Organismen, die viele Pflanzen zum Absterben bringen. Das Wort Phytophthora sagt schon einiges über die Gefährlichkeit dieser Krankheit aus, es bedeutet „Pflanzenverderber“. In der Vergangenheit infizierten Phytophthora-Arten v.a. krautige Pflanzen, heute gewinnen Arten an Bedeutung, die Bäume und Sträucher befallen.
Die Schweiz und Deutschlandkennen diesen Pilz schon
Phytophthora ramorum ist im englischsprachigen Raum auch als „Sudden Oak Death“ bekannt. Wissenschaften wiesen diesen Schadpilz etwa zeitgleich in Europa und in Amerika nach. In Österreich konnten die Pflanzenschutzdienste diese Krankheit nicht nachweisen, allerdings ist das Auftreten in anderen Ländern wie der Schweiz oder in Deutschland bekannt.
Der Pilz kann nur im Labor eindeutig identifiziert werden. Dennoch gibt es Schadsymptome, die auf Phytophthora ramorum hinweisen: Bei Eichen tritt eine burgunderrote Flüssigkeit im unteren Stammbereich auf, Blätter und Triebe welken. Von den ersten Anzeichen eines Befalls bis zum Absterben der Bäume vergehen oft nur wenige Monate. Bei Rhododendren ist neben Welkesymptome und Triebsterben eine braunschwarze Verfärbung der Triebe charakteristisch, an den Blättern erscheinen scharf abgegrenzte rotbraune Flecken, die bis zur Vertrocknung der Blätter führen können. Die Verbräunung der Rinde zieht sich oft bis in das Holz hinein.
Auch beim Schneeball (Viburnum) zeigen erkrankte Pflanzen Welkesymptome und eine braune Verfärbung der Rinde. Innerhalb von Tagen kann es zum Absterben der betroffenen Pflanze kommen. Bei Verdacht auf Befall sollte umgehend der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst unter der Telefonnummer (direkt aus ganz Österreich, ohne weitere Vorwahl) 050 555 / 33301 oder33302 informiert werden.
Internationaler Handelerleichtert Verschleppung
Die Verbreitung von Phythophthora ramorum erfolgt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft v.a. durch Zierpflanzen wie Rhododendron, Schneeball und einigen anderen Ziersträuchern. Der internationale Handel erleichtert dem Krankheitserreger die Verschleppung über weite Distanzen. Die Folge sind die Ausbreitung von Phytophthora-Arten, die ursprünglich nur lokal verbreitet waren und die Entstehung neuer Arten durch Vermischung eingeschleppter mit heimischen Arten.
Extreme Klimasituationen, im Speziellen eine stark schwankende Wasserbilanz, begünstigt das Wachstum des Schadorganismus.Wegen des weiten Wirtspflanzenkreises und der hohen Pathogenität stufte die Europäische Kommission den Schadpilz als einen der gefährlichsten Quarantäne-Organismus ein. In jedem Mitgliedsstaat laufen daher Monitoring-Programme zur frühzeitigen Erkennung von Befallsherden und ein Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung, wenn eine Infektion nachgewiesen wird.
Um ein Nichtvorhandensein von Phytophtora ramorum zu bestätigen, sind seit 1. Mai 2007 bei anfälligen Pflanzen während der Wachstumsphase am Erzeugungsort mindestens zwei amtliche Untersuchungen erforderlich.
Notmaßnahmen bei Phytophthora ramorum
Zum Schutz einer weiteren Ein- und Verschleppung von Phytophthora ramorum hat die Europäische Gemeinschaft Notmaßnahmen erlassen. Die von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen gliedern sich in zwei Bereiche: Maßnahmen für den Import von Pflanzen- und Pflanzenteilen aus Ländern außerhalb der EU und innergemeinschaftliche Maßnahmen.
Während Importauflagen für Pflanzen aus den USA das gesamte Wirtspflanzenspektrum umfassen (siehe Tabelle links), sind innerhalb der EU lediglich Maßnahmen für Rhododendron und Viburnum-Arten Maßnahmen vorgesehen. Betriebe, die diese Pflanzen im Sortiment haben, müssen vom zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sein. Der Handel der Pflanzen ist nur in Begleitung eines Pflanzenpasses gestattet.
Beim Auftreten des Schadorganismus sind zum Schutz vor weiterer Ausbreitung sowohl im Betrieb als auch darüber hinaus unter amtlicher Kontrolle Ausrottungsmaßnahmen durchzuführen.