Öffnungszeiten: Es gelten unterschiedliche Bestimmungen für den Verkauf an Endkunden und für den Verkauf an Geschäftskunden.
Endkunden: Bis 30.4.2020 dürfen Gartenbaubetreibe ihre Verkaufsstätten für Endkunden nur an Werktragen von 7:40 bis 19:00 geöffnet haben. Die normalerweise gültigen Regelungen für Sonn- und Feiertage gelten bis 30.4 nicht. Das bedeutet, dass an Sonn- und Feiertagen der Verkauf geschlossen zu halten ist. Die einzige Ausnahme von dieser Regelung betrifft Verkaufsstellen von Lebensmittelpoduzenten (Direktvermarkter, Erdbeerfelder, ...)
Geschäftkunden: Der Handel B2B ist vom Öffnungszeitengesetz ausgenommen. Das bedeutet, dass Großmärkte, Einkaufswochenenden bei Großhändlern usw. auch im Umfang wie normaler Weise möglich sind.
Tag der offenen Gärtnerei
Am Tag der offenen Gärtnerei (25.4) sind folgende Punkte erlaubt:
-Öffnen der Verkaufsstätten von 7:40-19:00 unter Einhaltung der Auflage (Maskenpflicht, Abstand)
- Bewerbung des Saisonstarts
- Alle Maßnahmen, bei denen der Mindesabstand von 1m zwischen Personen gewährleistet ist
Folgende Punkt sind nicht erlaubt:
- Bewirtung, Ausschank
- Alle Aktivitäten, bei denen der Mindesabstand nicht eingehalten werden kann. Zum Beispiel: Spiele für Kinder, Hüpfburgen, Fachvorträge, Kurse auf engem Raum
Quelle: Bundesverband der österreichischen Gärtner