Durch die Neuregelung des EU-weiten Pflanzenschutzrechtes wurden die automatischen Anerkennungen von deutschen und niederländischen Zulassungen aufgehoben. Das bedeutet, dass Pflanzenschutzmittel mit einer deutschen oder niederländischen Zulassung in Österreich bereits seit Anfang des Jahres nicht mehr verkauft werden dürfen. Für bereits am Betrieb vorhandene legale Pflanzenschutzmittel mit einer deutschen oder niederländischen Zulassung besteht eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2014. Bis dahin können alle Restbestände noch aufgebraucht werden.
Pflanzenschutzmittellager überprüfen
Im Zuge einer Überprüfung Ihres Pflanzenschutzmittellagers sollte nicht nur auf die Zulassung geachtet werden. Auch der Zustand und die Lesbarkeit der Verpackung eines Pflanzenschutzmittels sind wichtig, im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das Mittel zu entsorgen. Abgelaufene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht vor Ort gelagert werden sondern müssen fachgerecht entsorgt werden.
Pflanzenschutzmittelregister nutzen
Um einen Überblick über die in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel zu erhalten, gibt es ein Pflanzenschutzmittelregister. Es empfiehlt sich, eine Liste aller vorhandenen PSM zu schreiben und diese dann gezielt durch Eingabe des Produktnamens zu suchen. Das Register wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit betrieben und enthält umfassende Informationen zu jedem zugelassenem Pflanzenschutzmittel. Des Weiteren kann eine Liste mit abgelaufenen und neu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln über die Webpräsenz des BAES abgerufen werden.
Link zur Pflanzenschutzmittelmaske: http://pmg.ages.at
Link zur Liste neuer und abgelaufener Pflanzenschutzmittel: http://pmg.ages.at