shutterstock_1616807428.jpg

© Serhii Krot/Shutterstock.com

GaLaBau-Normen im Überblick

Ein Artikel von DI Hartmut Schnedl | 28.11.2005 - 17:35

Normen sind in einer arbeitsteiligen Gesellschaft unver-zichtbar. Sie garantieren, dass Schraube und Mutter dieselbe Gewindegröße haben, dass Pflanzen in der gewünschten Qualität geliefert werden und dass der Geschäftsbrief ins Kuvert passt. Ohne Normen wäre es kaum möglich, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen und Aufträge zu vergeben. Im Schadensfall müssen Firmen belegen, dass alle Normen eingehalten wurden und die Arbeit somit fachgerecht ausgeführt worden ist.

Was sind Normen?
Normen schreiben den aktuellen Stand von Technik und Wirtschaft fest. Sie sind qualifizierte Empfehlungen, ihre Einhaltung ist also freiwillig. In bestimmten Fällen werden sie durch ein Gesetz oder eine Verordnung für verbindlich erklärt. Sie müssen veröffentlicht werden und jedem zugänglich sein.
Normen werden von Experten aus Praxis und Wirtschaft sowie von Verbrauchern und Behörden erarbeitet. Das Österreichische Normungsinstitut leitet und koordiniert die Erstellung. Um möglichst hohe Akzeptanz und Anwendung zu garantieren, werden sie im Fachnormenausschuss im Konsens – das heißt einstimmig – beschlossen. Vor dem Publizieren wird ein Entwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt und einem Einspruchsverfahren unterworfen, das für jeden zugänglich ist.
Unter den 16.000 in Österreich gültigen Normen sind etwa drei Viertel Europäische Normen. Europäische Normen tragen die Bezeichnung NORM EN. Internationale Normen werden mit NORM EN ISO gekennzeichnet.
Österreichische Gerichte orientieren sich bei Schadenersatzforderungen nach den Ö-Normen. Wenn GaLaBau-Arbeiten nicht den Normen entsprechend durchgeführt wurden, haftet unter Umständen der ausführende Betrieb. Oft sind die geltenden Normen integrativer Bestandteil eines Vertrags.
Normen für den Garten- und Landschaftsbau werden vom Fachnormenausschuss FNA 229 „Grünraum“ erarbeitet und vom Österreichischen Normungsinstitut publiziert.

Auftragsvergabe und Leistungsumfang
Die ÖNR 2050 regelt die Vergabe von Aufträgen über Leistungen. In ihr sind Ausschreibungen, Leistungsbeschreibung, Angebot und Zuschlagsverfahren geregelt. Als Ergänzung dazu enthält die Norm B 2110 Verfahrensbestimmung für die Ausschreibung und das Erstellen von Angeboten für Bauleistungen. Analog dazu bezieht sich B 2117 auf Bauleistungen an Verkehrswegen und den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau.
Rechte und Pflichten der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden im Abschnitt 5 bzw. 5 und 6 dieser beiden Normen geregelt. Diese Abschnitte können von den Vertragspartnern als Vertragsbestandteil vereinbart werden.
Speziell auf Werkverträge im Garten- und Landschaftsbau geht die ÖNR L 2241 ein. Sie definiert Leistungsbeschreibung, Abrechnung und Gewährleistung.

Boden und Pflanzenstandort
Mit dem Boden beschäftigen sich die beiden Normen ÖNR L 1050 und ÖNR L 1075. L 1050 definiert die wichtigsten Fachbegriffe des „Bodens als Pflanzenstandort“ und gibt im Anhang eine Übersicht über die systematische Gliederung der Böden Österreichs sowie der Humusformen und Beschreibungen von Bodengefügeformen und Korngrößenverteilungen im Boden. L 1100 bietet die Grundlage für die Bewertung der Gehalte ausgewählter Elemente in Böden, abhängig von der Nutzungsart.

Gestaltung und Pflege
Seit 1. Dezember 2004 ist die neue ÖNR L 1110 in Kraft. Sie definiert die Güteanforderungen und Sortierungsbestimmungen von Gehölzen, Stauden und Ein- bzw. Zweijahrespflanzen. Sie enthält außerdem Bestimmungen über die Verpackung und den Transport sowie die Bezeichnung der Pflanze. Die ÖNR 1110 ist eine der wichtigsten Normen für das reibungslose Zusammenspiel zwischen Baumschule und GaLaBau-Betrieb.
Die ÖNR L 1111 beschreibt die technische Ausführung von Gartengestaltungs- und Landschaftsbauarbeiten. In ihr finden sich die notwendigen Kriterien für Pflanzen, Substrat, Baumaterialien und Hilfsstoffe und sie beschreibt die gärtnerischen Arbeiten sowie die Baumaßnahmen im Garten- und Landschaftsbau. Für die Begrünung von Bauwerken und Dächern sowie für deren Pflege gilt gesondert die ÖNR 121131.
Die Grundlagen für Pflegearbeiten werden in ÖNR 1120 dargelegt. Sie behandelt die Pflege von Pflanzflächen, Rasenflächen und Feuchtgebieten. Im Anhang liefert sie Beispiele für Pflegekonzepte von Vegetationsflächen und Feuchtbiotopen. In der ÖNR L 1121 wird der Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen geregelt, die ÖNR 1120 behandelt die Baumpflege und Baumkontrolle.