Tote wurden in den meist ungenügend tief ausgehobenen Gräbern der um die Kirchen angelegten Friedhöfe, in mangelhaft verschlossenen Kirchengrüften oder in Erdgräbern unter dem Kirchenboden innerhalb des Stadtgebietes von Wien bestattet. Lediglich ungläubige oder unehrliche Personen waren von der Bestattung in geweihter Erde ausgenommen. Aber auch um die kirchliche Stola zu ersparen, wurden Tote an den Wegkreuzen außerhalb des Stadtgebietes heimlich bei Nacht begraben.
Vom Bahrtuch zum Holzsarg. Um die Toten anlässlich der Beerdigung vor der Erdberührung zu schützen, wurden sie in Leinentücher oder geteerte Säcke gewickelt oder eingenäht und nur für die Dauer der Bestattungszeremonie in einen mit einem Bahrtuch bedeckten Sarg, der Eigentum der Kirche war, gebettet. Erst Anfang des 17. Jahrhunderts wurde der Holzsarg gebräuchlich.
Für die Bestattung ohne Sarg waren nicht immer nur soziale Verhältnisse maßgebend. Auch die auf den mittelalterlichen Kirchhöfen herrschenden begrenzten Platzverhältnisse bedingten eine möglichst umgehende Wiederbelegung der Grabstellen, die nur durch einen raschen, nicht durch einen Sarg behinderten Verwesungsprozess gewährleistet werden konnte.
Um die begrenzten Friedhofskapazitäten besser nützen zu können, aber auch um den Holzverbrauch einzuschränken, versuchte man, die Verwendung von Särgen zu beschränken oder zu verbieten.
Wiederverwendbarer Klappsarg. Um den unnützen Bretterverbrauch einzudämmen, ordnete Joseph II. in seinem Hofdekret von 1784 an, dass die in einer „Todtentruhe" auf den Gottesacker gebrachte Leiche ohne Sarg bestattet werden sollte.
Die wohlhabenden Kreise, die ihre Verstorbenen in aufwändigen Särgen bestatten ließen, erhoben Einwände gegen diese Anordnung, so dass schließlich die allgemeine Unzufriedenheit den Kaiser bewog, diese Bestimmung abzuschwächen. Mit Hofdekret von 1785 wurde es jedem freigestellt, das zu tun, „was er für seinen Körper im Voraus für das Angenehmste hält". Davon konnten jedoch die ärmeren Schichten keinen Gebrauch machen, sie mussten aus finanziellen Gründen weiterhin den wiederverwendbaren Josephinischen Konduktsarg, auch Spar- oder Klappsarg genannt, benutzen.
Särge nur für wohlhabende Gesellschaftsschichten. Während die Kirchengemeinden in Nord- und Mitteldeutschland bereits im 16. Jahrhundert bestrebt waren, sogar den ärmsten Gemeindemitgliedern einen Sarg aus den Mitteln der Kirchenkasse bereitzustellen, war in Süddeutschland und Österreich bis ins 19. Jahrhundert die Bestattung ohne Sarg üblich.
Dass Leichentücher von der jeweiligen Pfarre zu entlehnen wären, war vom Rat der Stadt Nürnberg schon im 15. Jahrhundert angeordnet worden, die von den einzelnen Pfarren in unterschiedlicher Höhe verrechneten Gebühren veranlassten jedoch Maria Theresia im Jahr 1751, für die drei Wiener Stadtpfarren sowie für die Vorstadtpfarren jeweils einheitliche, nach Klassen gestaffelte Stolgebühren festzusetzen.
Leichenkammern für Särge. Als die Bestimmung, dass jeder Tote in der Regel erst nach Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes beerdigt werden durfte, zur Errichtung von Leichenkammern führte, wurde die Bestattung in Särgen immer üblicher.
Die Beschaffenheit von Leichenkammern regelte die niederösterreichische Regierungsverordnung von 1796. Bei den Bestimmungen der Leichenbeisetzung wurde angeordnet, dass bei jeder in die Leichenkammer überbrachten Leiche der Sargdeckel abgehoben und die Leiche auf den für sie bestimmten Platz gestellt werden musste. Zudem musste die vom Glockenzug herabhängende Schnur gespannt in die Hand der Leiche gegeben werden.
Obwohl verfügt wurde, dass jede Leiche in einem verschlossenen Sarg zur Erde gebracht werden muss, sah die Dienstordnung für die Totengräber auf den fünf Leichenhöfen in Wien aus dem Jahr 1826 noch vor, dass in einem Schachtgrab nicht mehr als zehn Spitalleichen ohne Särge bestattet werden dürfen. In der Folge wurde jedoch keine Beerdigung mehr ohne Sarg durchgeführt und in der 1874 erlassenen Begräbnisordnung für den Zentralfriedhof war festgelegt, dass die „Leichen sowohl in Holz- als auch in Metallsärgen zur Beerdigung überbracht werden können".
Die Holzsärge mussten mit dicken, haltbar verbundenen Wänden versehen und längs des ganzen Bodenteils, besonders aber in den zusammenstoßenden Fugen, mit Pech ausgegossen sein, damit keine Leichenflüssigkeit durchsickern konnte. Gut schließende Totentruhen zu verfertigen „und selbe mit Pech Innwendig fleißig zu verinnen", hatte Maria Theresia den Tischlermeistern bereits 1756 anbefohlen.
(Quelle: Bestattung Wien)