Deutschland erkennt Parkinson künftig offiziell als Berufskrankheit an, wenn die Erkrankung auf eine langjährige berufliche Belastung mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen ist. Die Regelung gilt zwar nicht für Österreich, sie verdeutlicht jedoch die wachsende wissenschaftliche Evidenz zum Zusammenhang zwischen Pflanzenschutzmitteln und neurologischen Erkrankungen.