Die Richtlinie selbst steht noch aus, die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II ist aber über den aws Fördermanager bereits möglich und für einen späteren Antrag (der Start ist für den 9. November angesetzt) unbedingt erforderlich. Nach der erfolgreichen Voranmeldung erhalten Sie ein persönliches Zeitfenster für den Antrag. Es gilt das „first come, first serve“-Prinzip sowohl bei der Voranmeldung als auch dem Antrag.
Die Voranmeldung ist notwendig, damit die Abwicklung des Zuschusses innerhalb der Befristung des Krisenrahmens der EU gewährleistet wird. Dieser endet derzeit mit 31. Dezember 2023, wie das Bundesministerium verlautbarte. Die geplanten Kriterien sollen eine Reihe von Mechanismen gegen die Förderung von Kostensteigerungen enthalten, die bereits durch höhere Preise weitergegeben wurden.
Der Handelsverband zeigt sich erfreut, dass die Regierung diesen notwendigen ersten Schritt nun gesetzt hat. Es brauche aber jetzt rasch endgültige Klarheit über die Modalitäten des bereits im Vorjahr angekündigten Hilfmaßnahme.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO, immer unter Vorbehalt aufgrund der noch nicht veröffentlichten Richtlinie, und beim austria wirtschaftsservice aws.
Quelle: BMAW, aws, WKO, Leadersnet