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Die neue Verordnung umfasst organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Biostimulanzien, Kultursubstrate und Mischungen © Jerome.Romme/Shutterstock.com

Düngemittel

Neue EU-Regeln öffnen Binnenmarkt

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 27.07.2022 - 10:20

Die Verordnung (EU) 2019/1009, die am 16. Juli 2022 in Kraft trat, legt neben der Öffnung des Binnenmarktes für organische und abfallbasierte Produkte auch gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung und erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe (Kadmium, Quecksilber, Arsen) fest. Zu den von ihr erfassten Produkten zählen z.B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen.

Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen. Um diese zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden für die Kennzeichnung in der EU herausgegeben. Zudem erweiterte man die Vorschriften, um den Verkauf von Düngemitteln mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen und erlies begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen (petrochemische oder Metallindustrie).

Es bleibt lokalen Herstellern aber freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiter die nationalen Vorgaben einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Ist zweiteres der Fall, wird keine entsprechende CE-Kennzeichnung angebracht und nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung können die Unternehmen ihre Erzeugnisse weiter in anderen EU-Ländern verkaufen.


Quelle: aiz.info