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Click&Collect ist auch im derzeitigen Lockdown wieder möglich © Farknot Architect/Shutterstock.com

Lockdown

Aktuelle Auflagen für den Gartenbau

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 22.11.2021 - 14:23

Am 19. November hat die österreichische Bundesregierung einen erneuten harten Lockdown für das gesamte Bundesgebiet verkündet, Oberösterreich und Salzburg gaben diesen bereits früher bekannt. Er soll maximal 20 Tage gelten und spätestens am 13. Dezember in einen Lockdown für Ungeimpfte übergehen. Geschäfte für den täglichen Bedarf dürfen wie in vorangegangenen Lockdowns wieder geöffnet haben.

Nach ersten Berechnungen des Handelsverbandes wird dieser Lockdown im Weihnachtsgeschäft den stationären Handel erneut 2,7 Mrd. Euro kosten und gefährdet die Arbeitsplatzsicherheit. Regierungsspitze sowie Finanzminster Gernot Blümel sagten den betroffenen Branchen neuerlich Hilfen zu, man greife auf den „bewährten Instrumentenkoffer“ zurück.

Öffnung im Gartenbau

Die 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde am 21. November erlassen, der Gartenbaubetrieb zählt zu den Ausnahmen vom Betretungsverbot für Kundenbereiche. Im Angebot dürfen nur Waren sein, die dem typischen Sortiment entsprechen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. Mitarbeiter benötigen einen 3G-Nachweis, außer sie haben keinen physischen Kontakt zu anderen Personen bzw. der Kontakt beschränkt sich auf zwei pro Tag, dauert nicht länger als 15 Minuten und findet im Freien statt. Click&Collect ist erlaubt, bei der Abholung der Waren ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Beratungen wie z.B. für Trauerfloristik im Fall eines Begräbnisses sind möglich, wenn die Kunden einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können. 

Der Bundesverband hat die aktuellen Auflagen bis zum 1. Dezember wieder übersichtlich zusammengefasst, den Gesetzestext finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.

Auch die Wirtschaftskammer Österreich hat die allgemeinem Informationen zusammengefasst sowie eine Kriterienliste mit Schließungs- bzw. Öffnungskriterien der einzelnen Branchen aufgeführt.


Quellen: aiz.info, Handelsverband, BVÖG, WKO