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Pflanzenschutz

Neues zu Indikationen

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 14.04.2021 - 12:07

Samba K (Pfl.Reg.Nr. 2762)

Auch 2021 konnten wieder wichtige Indikationen zur Bekämpfung der Spinnmilbe zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Notfallzulassung nach Art. 53 (Gefahr in Verzug), es gelten z. T. zeitliche Befristungen bis Ende August.

36: Melanzani, Paprika, Tomaten unter Glas
37: Gurke, Zucchini unter Glas
40: Bohne unter Glas
49: Gurke, Patisson, Kürbis-Hybriden, Zucchini, Tomaten, Paprika im Freiland (1.5.2021 bis 28.8.2021)
50: Patisson, Kürbis-Hybriden unter Glas (1.5.2021 bis 28.8.2021)
51: Buschbohne im Freiland (1.5.2021 bis 28.8.2021)

Mospilan 20 SG (Pfl.Reg.Nr. 2830)

Das Insektizid ist nach Artikel 53 im Rahmen einer Notfallzulassung mit unterschiedlichen Aufwandmengen im Acker- und Gemüsebau zugelassen (Achtung auf unterschiedliche Zulassungszeiträume bzw. -befristungen)

44: Paprika unter Glas gegen Marmorierte Baumwanze und Grüne Reiswanze (1.6. bis 28.9.2021)
45: Paprika im Freiland gegen Marmorierte Baumwanze und Grüne Reiswanze (1.7. bis 28.10.2021)
46: Spargel im Freiland gegen Blattläuse (1.5. bis 28.8.2021)
47: Spargel im Freiland gegen Spargelhähnchen, Spargelkäfer (1.5. bis 28.8.2021)
48: Ölkürbis im Freiland gegen Blattläuse (15.4. bis 1.7.2021)

Nach dem angeführten Enddatum ist ein Aufbrauchen, Lagern und Inverkehrbringen der bestehenden Bestände nicht mehr zulässig.


Quelle: Burgenländischer Gemüsebauverband