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Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum für den CoV-Härtefallfonds sind um drei Monate ausgeweitet worden © SeventyFour/Shutterstock.com

Hilfsmaßnahmen

Ausweitung des CoV-Härtefallfonds

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 16.04.2021 - 09:42

Wie der ORF heute früh berichtete, können nun wieder Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds gestellt werden. Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum ist um drei Monate bis zum 15. Juni 2021 verlängert worden und es gibt einen „Zusatzbonus“ von 100 Euro pro Monat. Überweisungen sind jetzt auch auf außerösterreichische Konten möglich. War bisher der 15. März 2020 Stichtag für die Geschäftsgründung, kommen nun auch Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden zum Zug.

Verschärfungen gibt es bei den Voraussetzungen, nun gilt für den gesamten Betrachtungszeitraum, dass kein Arbeitslosengeld bezogen wird und eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegen muss, bisher galt das nur zum Antragszeitpunkt. In Anspruch nehmen können den Härtfallfonds Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen von mindestens 50 % im jeweiligen Zeitraum, die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten oder vom Betretungsverbot erfasst waren. Man erwarte durch die Ausweitung 300.000 bis 450.000 zusätzlich Anträge, so Finanzminister Gernot Blümel und Vizekanzler Werner Kogler. Insgesamt erwirken Verlängerung und Zusatzbonus ca. 500 Mio Euro an Auszahlungen.


Quelle: ORF.at