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Der Schlafmohn ist als Nahrungspflanze zur „Giftpflanze des Jahres“ gekürt worden. © Daniel Prudek/Shutterstock.com

Giftpflanze des Jahres

Rauschmittel und Nahrungspflanze in einem

Ein Artikel von Alexandra Pickner (bearbeitet) | 11.02.2021 - 13:29

Einerseits denkt man bei Schlafmohn (Papaver somniferum) an die kleinen schwarzen Körner auf dem Gebäck und die leckere Füllung im Kuchen, anderseits auch an das Rauschgift. Der Schlafmohn zählt zu den ältesten Kulturpflanzen und wurde schon in der Jungsteinzeit vor rund 6.000 Jahren in Europa angebaut. Die Pflanze erreicht Wuchshöhen von 0,3 bis 1,5 m und bildet eine Pfahlwurzel aus.

Der Milchsaft in der Samenkapsel enthält verschiedene Alkaloide. Das bekannteste von ihnen ist Morphin, das bis heute eines der stärksten Schmerzmittel ist und eine große medizinische Bedeutung aufweist. Bei regelmäßiger Einnahme entsteht eine Abhängigkeit, daher darf es nur unter ärztlicher Aufsicht Anwendung finden. Das Roh-Opium wird durch das Anritzen der Mohnkapsel und durch das anschließende Abkratzen des getrockneten Milchsaftes erzeugt. Das bildet die Grundlage für die Herstellung von Rauschgiften wie Rauch-Opium oder Heroin.

Aber es gibt auch morphinarme Sorten, den sogenannten Bäckermohn, dieser wird zur Gewinnung von Mohnsaat und für die Back-Industrie oder als Ölfrucht kultiviert. Die Samen sollen nur Spuren der giftigen Alkaloide enthalten. Tatsächlich weisen Untersuchungen, in denen der Alkaloid-Gehalt verschiedener Speisemohnsorten und -chargen ermittelt wurde, starke Schwankungen auf. Die gemessenen Morphingehalte einer Studie reichen von 0 bis 330 Mikrogramm pro Gramm Mohn. Wenig schonende Ernte- und Reinigungsverfahren werden als Grund vermutet. Die „vorläufige tägliche Aufnahmemenge“ von 6,3 Milligramm Morphin pro Kilogramm Körpergewicht sollte dabei nicht überschritten werden. Aufgrund der starken Schwankungen sollten Schwangere und Stillende auf mohnhaltigen Lebensmittel verzichten.

Durch die enthaltenen Alkaloide wird der Besitz der Pflanze durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten. Um sie anbauen zu dürfen, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle. Wer die Pflanze aufgrund seiner besonderen Blüten anbauen möchte, findet in Klatschmohn oder Islandmohn eine würdige Alternative.


Quelle: IVA