Corona_shutterstock_1725344758.jpg

Es gibt Änderungen bei der Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz © Lysenko Andrii/Shutterstock.com

Covid-19

Aktuelle Maßnahmen für den Gartenbau

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 18.12.2020 - 08:38

Die Österreichische Regierung hat mit 16. Dezember die 3. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung erlassen. Die gesamte Verordnung finden Sie beim Rechtsinformationssystem des Bundes

Der Bundesverband der Österreichischen Gärtner hat die für den Gartenbau entscheidenden Punkt wieder in einem Dokument zusammengefasst. Das umfasst verschiedene Punkte zu Kundenbereichen, Gastgewerbe und Regelungen für die Arbeit im Betrieb sowie Veranstaltungen. Änderungen sind nur im Bereich der Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz vorhanden.

Die Verordnung gilt bis 26. Dezember 2020.


Quelle: GV NÖ, BVÖG