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Wissen Sie wie die Vorgaben für Adventmärkte in Gartenbaubetrieben 2020 lauten? © Archiv

Adventausstellungen

Aktuelle rechtliche Situation zu Veranstaltungen

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 29.10.2020 - 08:40

Im November und Dezember veranstalten viele Gartenbaubetriebe Advent- und Weihnachtsausstellungen sowie Märkte. Um die derzeit richtigen Voraussetzungen zu erfüllen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, ist die aktuell gültige Verordnung entscheidend.

In seinem Schreiben weist der Bundesverband darauf hin, dass zuerst in der Planung zu klären ist, ob es sich um eine Veranstaltung gemäß Verordnung handelt um dann die entsprechenden Schritte zu setzen. Eine Übersicht mit Entscheidungsbaum soll den Betrieben die Orientierung erleichtern.

Die Gärtner Vereinigung Niederösterreich nimmt darauf in ihrer Aussendung „Gartenbau-News 15/2020“ Bezug und bezeichnet den dargestellten NEIN-Weg als realistischstes Szenario für Gärtnerveranstaltungen. Das vorgeschriebene Einnehmen von Speisen und Getränken im Sitzen sei in der Praxis schwer umsetzbar und könne leicht zu Schwierigkeiten in der rechtskonformen Umsetzung führen.


Quellen: BVÖG, GV NÖ