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Weltweit erstes Open-Source-Nachweisverfahren für Pflanze aus neuer Gentechnik entwickelt. © iwka/Shutterstock.com

Gentechnik

Weltweit erstes Open-Source-Nachweisverfahren entwickelt

Ein Artikel von Red. | 08.09.2020 - 09:31

Die Methode ist für eine Pflanze, deren Erbgut mit einem Verfahren der „neuen“ Gentechnik verändert wurde. Das Verfahren dient dem Nachweis einer gentechnisch veränderten Rapssorte, die mit Hilfe von Genome Editing hergestellt wurde. Die Behauptung der Gentechnik-Industrie sowie einiger europäischer Behörden, dass mittels „neuer“ Gentechnikverfahren hergestellter Nutzpflanzen nicht von natürlich gezüchteten unterschieden werden kann wird somit widerlegt und dürfte nicht nach geltendem EU-Gentechnikrecht reguliert werden. Die österreichische Bundesregierung wird von Greenpeace und der ARGE Gentechnik-frei aufgefordert, das neue Open-Source-Nachweisverfahren sofort in der Lebensmittelkontrolle einzusetzen, um einer illegalen Kontamination von Importen mit neuen Gentechnik-Pflanzen entgegenwirken zu können.  

Schutz von Konsumenten, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft

Neue, nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen können nun von den Behörden als solche einwandfrei identifiziert werden. „Dies erlaubt es Herstellern und Vermarkter auf allen Ebenen - von Imkern über Landwirte, Züchter bis hin zur Futter- und Lebensmittelwirtschaft - ihre Lieferketten von diesen neuartigen gentechnischen Organismen freizuhalten und somit die wachsende Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten nach gentechnikfreien Lebensmitteln auch langfristig zu erfüllen“, erklärte Florian Faber, Geschäftsführer der ARGE Gentechnik-frei. Die neue Nachweismethode wird in den eigenen Kontrollprogrammen der ARGE Gentechnik-frei integriert. Die ARGE Gentechnik-frei empfiehlt den Einsatz auf allen Ebenen, wie z.B. durch Behörden oder zur unternehmensinternen Qualitätssicherung.

Die Nachweismethode wurde ausführlich in der Fachzeitschrift „Foods“ publiziert. Dank dieser Methode kann der Gentechnik-Raps des amerikanischen Biotechnologieunternehmens Cibus exakt nachgewiesen werden. In der Europäischen Union hat der Cibus-Raps keine Zulassung und die Einfuhr ist illegal. Die Experten des Österreichischen Umweltbundesamtes haben das neue Verfahren validiert und es erfüllt alle europäischen Kriterien für Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen. Das Verfahren ist ab sofort einsatzbereit.

EU-Gentechnikrecht

„Bereits 2018 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass das EU-Gentechnikrecht auch auf Pflanzen, die mit Verfahren der sogenannten neuen Gentechnik hergestellt wurden, anzuwenden ist, um den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten und der Umwelt zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass Importe etwa von Raps regelmäßig auf eine mögliche Verunreinigung mit neuen illegalen Gentechnik-Pflanzen untersucht werden müssen. Das neue Nachweisverfahren liefert den österreichischen und europäischen Behörden jetzt erstmals das Werkzeug dazu. In Österreich muss der zuständige Minister Rudolf Anschober jetzt umgehend seine Behörden anweisen, das neue Nachweisverfahren standardmäßig bei Gentechnik-Kontrollen anzuwenden“, fordert Sebastian Theissing-Matei, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace in Österreich.

Bereits 2018 klärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf, dass auch Produkte aus den Verfahren der neuen Gentechnik unter die Bestimmungen des EU-Gentechnikrechts fallen. Nur so kann dem Vorsorgeprinzip nachgegangen werden, das in den EU-Verträgen verankert ist, und auf dem die EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit fußt. Das Urteil verpflichtet die Behörden Importe auf die Kontamination mit neuen Gentechnik-Pflanzen zu untersuchen. Dank der neuen Methode ist dies nun auch praktisch möglich.  


Quelle:ots