shutterstock_1722644140.jpg

Beim Urlaub unbedingt die Reisewarnungsstufen beachten, Entgeltverlust kann sonst die Folge sein © Maria Shipakina/Shutterstock.com

Coronavirus

Neues zu Covid-19

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 27.08.2020 - 11:10

Urlaub und Entgeltfortzahlung

Das Handbuch des Arbeitgeberverbands „Covid-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung“ beinhaltet einen Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Urlaub während der Coronakrise unter dem Motto: Was passiert, wenn ...
Beachten Sie: Bei Reisen in Länder mit partieller Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) oder Reisewarnung (Sicherheitsstufe 6) kann der Entgeltfortzahlungsanspruch bei Erkrankung oder Quarantäne entfallen, da die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht wurde. Es liegt aber nicht grundsätzlich ein Entlassungsgrund vor wenn der Arbeitgeber über die Dienstverhinderung sofort informiert wird. Dasselbe galt auch bereits vor den Coronabedingten Reisewarnungen.

Die aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums.
Ein kurzes Merkblatt für Arbeitnehmer in zehn Sprachen sowie eine Checkliste für Unternehmer im Fall einer Infektion finden Sie auf der Webseite der WKO.

Investitionen

Die nicht rückzahlbare Investitionsprämie (Richtlinie des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) soll einen Anreiz schaffen, mit Unternehmensinvestitionen die Stärkung der Wirtschaft nach dem Lockdown zu unterstützen. Investitionen im Bereich der Ökologisierung sowie für Gesundheit und Digitalisierung werden schwerpunktmäßig mit 14 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Nicht schwerpunktmäßig förderbare Investitionen mit 7 %.

Die Antragstellung ist beim Austria Wirtschaftsservice (aws) von Anfang September 2020 bis Ende Februar 2021 möglich, unter der Voraussetzung, dass erste Maßnahmen zwischen Anfang August 2020 und Ende Februar 2021 gesetzt wurden. Beispiele sind Investitionen in Heizanlagen, Klimatisierung, Kühlung, Wassereinsparung, Photovoltaik und Digitalisierung wie Software, Kassa-Systeme oder auch Onlineshops und Websites.

Die LKO und das Bundesministerium für Landschaft, Regionen und Tourismus hat eine Kurzinfo mit den Eckpunkten für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft zusammengestellt.


Quelle: NÖ Gärtnervereinigung