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Der Anteil der Prüfungen in landwirtschaftlichen Betriebe bezüglich GAP verringert sich in der Krise © KomootP/Shutterstock.com

EU-Kommission

Weniger Vor-Ort-Kontrollen

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 30.04.2020 - 10:41

Der Anteil der Prüfungen in den landwirtschaftlichen Betrieben soll wegen der Corona-Krise von fünf Prozent der Antragsteller auf drei Prozent abgesenkt werden. Gelten soll der Beschluss für Zahlungen in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – für die Basisprämie, die Umverteilungsprämie, das Greening, Zahlungen für Junglandwirte sowie für die ländlichen Förderprogramme in der zweiten Säule der GAP.

Wie aiz.info berichtete, verweist die EU-Kommission auf Satellitendaten für die Größe und Lage von Nutzflächen sowie für die Erkennung von Maßnahmen auf ökologischen Vorrangflächen. Durch die verringerten Kontrollen will man Kontakte und Infektionsrisiken zwischen Personen vermeiden und den Ablauf in den Betrieben vereinfachen.


Quelle: aiz.info