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Die Maßnahmen von Bundestag und Bundesrat sowie das Maßnahmenpaket der Bundesregierung werden vom ZVG begrüßt © Christian Draghici/Shutterstock.com

Saisonstart

ZVG begrüßt Kurzarbeiterregelung und Hilfspaket

Ein Artikel von Red. | 16.03.2020 - 11:32

ZVG-Präsident Jürgen Mertz ist der Ansicht, dass eine staatliche Hilfe notwendig ist, sollte die wirtschaftliche Lage der Betriebe gefährdet sein. Aus diesem Grunde begrüßt der ZVG-Vorstand die Ankündigung der Bundesregierung, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nehmen soll.

Der Saisonstart sowie die wirtschaftlich wichtige Beet- und Balkonpflanzensaison steht in den Startlöchern. Die Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher ist groß und könnte die Gartenbaubetriebe schädigen. Es gibt auch schon erste Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Saison-Arbeitskräfte. Durch ihre engen Erntefenster könnte es zu Lieferengpässen im Obst- und Gemüsebau kommen. Der ZVG fordert deshalb eine größtmögliche Flexibilisierung des heimischen Arbeitsmarktes für Saisonarbeitskräfte und gegebenfalls bestehende Arbeitsverbote aufzuheben.

Der ZVG teilt die Sorgen der Betriebsinhaber über die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Familien und ihrer Mitarbeiter. Am wichtigsten ist es jetzt, die Ausbreitung zu verlangsamen und auch alle möglichen Vorsorgemaßnahmen konsequent umzusetzen.

Hintergrund

Im Eilverfahren wurde vom Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Ab 1. April 2020 wird es in Kraft treten und vorerst bis Ende 2021 befristet sein.

Kurzarbeit soll schon möglich sein, wenn 10 % der Belegschaft betroffen ist, vorher lag die Grenze bei einem Drittel der Beschäftigten. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll komplett oder teilweise verzichtet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen dem Arbeitgeber vollständig oder teilweise erstattet werden.
Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, will die Regierung Steuererleichterungen und die Beschleunigung von Planungsverfahren bei Investitionen schaffen und hat ein Maßnahmenpaket als Schutzschild für Beschäftige und Unternehmen verkündet.


Quelle: ZVG