Wie der Bundesamt für Landwirtschaft mitteilt sieht das Verordnungspaket 2020 Änderungen in unterschiedlichen Bereichen
vor. Bezüglich Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur
Reevaluation von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union nicht mehr
zugelassen sind, zu vereinfachen. Ziel ist, die zeitliche
Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt des Widerrufs der Zulassung eines
Wirkstoffs in der EU und demjenigen in der Schweiz zu vermeiden. So will man erreichen, dass die Wirkstoffe zum gleichen Zeitpunkt vom Markt genommen
werden.
Genauso sollen die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und
die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden. Zusätzlich wird die Abgabe von Produkten, die für die nichtberufliche
Verwendung nicht bewilligt sind, an nichtberufliche
Verwender verboten.
Quelle: BLW