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Die Schweiz möchte die Neubewertung von in der EU gestoppten Pflanzenschutzmitteln abschaffen © Monika Wisniewska/Shutterstock.com

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Widerruf von Pflanzenschutzmitteln harmonisieren

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 05.02.2020 - 16:57

Wie der Bundesamt für Landwirtschaft mitteilt sieht das Verordnungspaket 2020 Änderungen in unterschiedlichen Bereichen vor. Bezüglich Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen sind, zu vereinfachen. Ziel ist, die zeitliche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt des Widerrufs der Zulassung eines Wirkstoffs in der EU und demjenigen in der Schweiz zu vermeiden. So will man erreichen, dass die Wirkstoffe zum gleichen Zeitpunkt vom Markt genommen werden.

Genauso sollen die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden. Zusätzlich wird die Abgabe von Produkten, die für die nichtberufliche Verwendung nicht bewilligt sind, an nichtberufliche Verwender verboten.


Quelle: BLW