Wie der Bundesamt für Landwirtschaft mitteilt sieht das Verordnungspaket 2020 Änderungen in unterschiedlichen Bereichen 
vor. Bezüglich Pflanzenschutzmitteln ist geplant, das Verfahren zur 
Reevaluation von Wirkstoffen, die in der Europäischen Union nicht mehr 
zugelassen sind, zu vereinfachen. Ziel ist, die zeitliche 
Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt des Widerrufs der Zulassung eines 
Wirkstoffs in der EU und demjenigen in der Schweiz zu vermeiden. So will man erreichen, dass die Wirkstoffe zum gleichen Zeitpunkt vom Markt genommen 
werden. 
Genauso sollen die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und 
die Verwendung der Produkte mit der EU harmonisiert werden. Zusätzlich wird die Abgabe von Produkten, die für die nichtberufliche 
Verwendung nicht bewilligt sind, an nichtberufliche
Verwender verboten.
Quelle: BLW