shutterstock_1324148471.jpg

Aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung sind Streuobstlandschaften als Äcker, Wiesen oder Alleen mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen entstanden und somit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Voraussetzungen als Immaterielles Kulturerbe sind damit erfüllt. © Dietrich Leppert/Shutterstock.com

Deutschland

Streuobst soll UNESCO-Kulturerbe werden

Ein Artikel von Red. | 18.11.2019 - 14:51

Damit Streuobst stärker als bisher, als gelebte Kultur erhalten und gefördert wird, unterstützen rund 1,3 Mio. Menschen den Antrag von Hochstamm Deutschland, dass Streuobst zum Immateriellen Kulturerbe erklärt wird.

„Kein anderer Lebensraum in Baden-Württemberg bietet diese doppelte Wertigkeit: Streuobstwiesen ermöglichen einen immensen Artenreichtum und sind Heimat für viele seltene Tiere und Pflanzen. Zugleich bringt Streuobst die Menschen zusammen, ist erlebte Natur und gelebte Tradition. Es bietet für Laien und Profis viele Anknüpfungspunkte. In Jahrzehnten ist durch Bewirtschaftung, Veredlung und Schnitt ein Reichtum an lokalen Obstsorten entstanden. Auch für die Naturpädagogik sind Streuobstwiesen ein wichtiges Erlebnisfeld, um Kindern die Natur nahe zu bringen, gemeinsam Saft zu pressen sowie Insekten und typische Bewohner wie den Steinkauz zu beobachten.“ so die NABU-Streuobstexpertin Ingrid Eberhardt-Schad.
Bereits vor vier Jahren ist die Idee, Streuobst auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes zu bringen, entstanden. Hochstamm Deutschland ist aus der Vernetzung der Streuobsttage entstanden, er hat in diesem Jahr die Initiative ergriffen, die Antragstellung als bundesweites Kooperationsprojekt zu organisieren. Bei seiner bundesweiten Kulturerbe-Kampagne wird der Verein mit einer Förderung aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) unterstützt.
Ende Oktober wurde der Antrag beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Stuttgart abgegeben.

Wie geht es weiter?

Bis Mitte April 2020 wird das zuständige Bundesland Baden-Württemberg aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl von bis zu vier Bewerbern treffen und diese an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) übermitteln. Eine Vorschlagsliste mit maximal 64 Bewerbungen wird aus allen Ländern gefertigt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Der dortige Beirat besteht aus Experten, Wissenschaftern, Vertretern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder, des Auswärtigen Amts und der kommunalen Spitzenverbände. Anhand fachlicher Kriterien werden die Bewerbungen geprüft und Vorschläge zur Aufnahme von Kulturformen und Gute-Praxis-Beispielen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes sowie Vorschläge für UNESCO-Nominierungen des Immateriellen Kulturerbes aus Deutschland formuliert. Anschließend bestätigen die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees.

Hintergrundinformationen zu Immaterielles Kulturerbe

Aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung sind Streuobstlandschaften als Äcker, Wiesen oder Alleen mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen entstanden und somit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Voraussetzungen als Immaterielles Kulturerbe sind damit erfüllt. Die Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen, das Züchten von Obstsorten, die Ernte und Verarbeitung des Obstes resultieren aus umfangreichem Erfahrungswissen im Umgang mit der Natur. Über Jahrhunderte hinweg wurden spezielle Handwerkstechniken wie z.B zur Pflege von Streuobstbäumen entwickelt und verfeinert und kulturelle Ausdrucksformen wie Erntefeste und -rituale sind entstanden. In den Punkten Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum, traditionelle Handwerkstechniken, Bräuche, Rituale und Feste stimmen die kulturellen Eigenschaften von Streuobst mit den UNESCO-Kriterien überein.



Quelle: baden-wuerttemberg.nabu.de, hochstamm-deutschland.de