shutterstock_1033484215.jpg

Das ToBRFV lässt Tomatenfrüchte Farbe und Form verlieren, die dann so nicht mehr vermarktbar sind © Ton Weerayut Photographer/Shutterstock.com

Pflanzenschutz

Notfallmaßnahmen zur Prävention von ToBRFV

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 22.10.2019 - 14:30

Wie die Plattform Fruchtportal berichtet, hat die Europäische Union Notfallmaßnahmen für Tomaten und Paprika zur Bekämpfung des ToBRFV (tomato brown rugose fruit virus) bekannt gegeben. Die Maßnahmen treten am 1. November 2019 in Kraft, auch wenn Großbritannien die EU am 31. Oktober 2019 verlässt, werden die Notfallmaßnahmen noch in die nationale Gesetzgebung aufgenommen bleiben.

Geltungsbereich

Die Maßnahmen gelten für Tomaten (Solanum lycopersicum) und Paprika (Capsicum annuum) gelten und bedeuten, dass EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich GB) jährlich Untersuchungen für das Virus durchführen müssen. Jedes Saatgut, das sich in der EU bewegt braucht entsprechende Dokumente, offizielle Proben und Tests. Pflanzen, die importiert werden und für eine Pflanzung bestimmt sind müssen aus Gegenden stammen, die frei vom Virus sind und entsprechende Dokumente mit sich tragen.


Quelle: AHDB/EPPO/Fruchtportal

Update

Am 25. Oktober 2019 meldete Fruchtportal unter Berufung auf die Niederländische Lebensmittelbehörde (NVWA) einen aktuellen starken Verdacht auf einen Befall mit ToBRFV bei einem Tomatenerzeuger in Westland. Wegen des Verdachts hat die NVWA das Virus bereits ab 4. Oktober als Quarantäneschädling klassifiziert, es gilt eine Mitteilungspflicht. Aktuelle werden Informationen gesammelt und Untersuchungen auf die Quelle der Infektion durchgeführt. Die relevanten Sektororganisationen wurden über die Maßnahmen informiert.