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Die Risikobewertung der EFSA soll wieder mehr Vertrauen bekommen © ESB Professional/Shutterstock.com

Lebensmittelsicherheit

Mehr Transparenz im Lebensmittelrecht

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 21.10.2019 - 16:19

Die Europäische Bürgerinitiative zu Glyphosat gab den Anlasspunkt für die EU, die Vertrauenshaltung in die lebensmittelrechtliche Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wiederherzustellen. Die Verordnung zu Transparenz und Nachhaltigkeit der Risikobewertung in der Lebensmittelkette soll wissenschaftliche Informationen zur Risikobewertung leichter zugänglich sowie die Kommunikation über Lebensmittelsicherheit transparenter werden.

Ausnahmen für vertrauliche Informationen

Laut den neuen Vorschriften muss die EFSA Studien und Informationen, die Anträge auf Zulassung z. B. von neuartigen Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen betreffen, automatisch veröffentlichen sobald der Antrag eines Lebensmittelunternehmens als zulässig befunden wird. Es bestehen Ausnahmen für vertrauliche Informationen zum Herstellungsprozess oder den Geschäftsbeziehungen, die nicht die Sicherheitsbewertung betreffen.

Ausserdem kann die EU-Kommission zukünftig die EFSA ersuchen, Studien in Auftrag zu geben, um Nachweise von Lebensmittelunternehmen zu überprüfen, die beim Risikobewertungsprozess Berücksichtigung finden. Anwendungsbeginn der neuen Vorschriften ist der 27. März 2021.


Quelle: DFHV