Insekt des Jahres 2019

Rostrote Mauerbiene

Ein Artikel von Red. | 09.07.2019 - 15:51
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Die Rostrote Mauerbiene ist das Insekt des Jahres 2019 © Ed Phillips/Shutterstock.com

Gemeinsam soll auf die Bedeutung von Insekten aufmerksam gemacht werden - besonders auf die Bestäubungsleistung der bedrohten Wildbienen. Stellvertretend für rund 700 Wildbienenarten in Mitteleuropa steht die Rostrote Mauerbiene (Osmia bicornis). Sie alle sind als Bestäuber unersetzbar und für ein gesundes und produktives Ökosystem sowie für die Nahrungsmittelerzeugung unersetzbar und sollten daher besonders geschützt werden.

Aufgrund ihres Nistverhaltens ist die Rostrote Mauerbiene häufig in Siedlungsgebieten zu finden, sie ist nicht angriffslustig und somit die optimale Wahl, um Wildbienen aus der Nähe zu beobachten. Die Rostrote Mauerbiene ist 8 bis 14 Millimeter groß und hat eine dichte, lange und rötlich-braune Behaarung.

Sie nistet in kleinen Hohlräumen in Mauern, aber auch in Totholz und in anderen Strukturen wie Bohrlöchern oder Ritzen von Fensterrahmen. Die Weibchen füllen diesen Nistraum mit einem Pollenvorrat, bevor sie die Hohlräume mit 20 bis 30 Brutzellen, die jeweils eine Larve enthalten, mit Mörtel aus Lehm und Speichel verschließen. Nach ca. drei Wochen ist das Futter aufgebraucht. Die Larven verspinnen sich zu einen Kokon, verpuppen sich und sind bis zum August zu einer erwachsenen Mauerbiene herangewachsen. Sie verlassen die Puppe, verharren aber weiterhin im Kokon, bis sie im folgenden Frühling aus dem zugemörtelten Nest herauskommen und sich paaren und der Zyklus beginnt von Neuem. So entwickelt sich pro Jahr nur eine Generation.

„bicornis“ bedeutet „zweihörnig“ und bezieht sich auf die zwei spatelartigen Hörnchen am Kopf der Weibchen, damit ernten sie die Pollen. Es gibt kaum eine Pflanze, deren Pollen sie verwehrt. Ein reichhaltiges Pollenangebot in der Nähe der Nisthöhlen ist im Frühjahr wichtig. Wer die fleißigen Bienen unterstützen möchte, kann Insektenhotels aufhängen und bienenfreundliche Blühpflanzen setzen.


Quelle: iva.de