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Glyphosat

Generelles Verbot beschlossen

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 03.07.2019 - 09:41

Der Nationalrat stimmte am Dienstag über zwei Anträge zur Nutzung des Pflanzenschutzwirkstoffes ab, der Antrag der SPÖ umfasste ein generelles Verbot im Sinne des Vorsorgeprinzips und wurde ohne die Stimmen der Volkspartei angenommen. Der Antrag der ÖVP zu einem Verbot auf öffentlichen Flächen und bei nicht beruflicher Anwendung blieb in der Minderheit. Es gab zu beiden Anträgen Abänderungsanträge, die eine Notrifizierungspflicht der EU berücksichtigen sollen.

Stimmen der Parlamentsparteien

Die ÖVP befürchtet durch das Totalverbot einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil für die österreichischen Bauern, es fehle an einer sachlichen Diskussion beim Thema Pflanzenschutz. Außerdem könne das generelle Verbot EU-rechtswidrig sein, wie eine kürzlich präsentierte Machbarkeitsstudie der BOKU Wien und AGES (Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) im Auftrag des Nachhaltigkeitsministeriums zeige. Der Landwirtschaft fehle es an geeigneten Alternativen.

Die SPÖ sieht ausreichend Alternativen für die betroffenen Landwirte durch maschinelle, biologische und thermische Mittel gegeben. Es sei zwar eine große Herausforderungen, die Bio-Landwirte dienen aber als gutes Vorbild wie alternativer Pflanzenschutz möglich ist. Durch das Verbot von Glyphosat soll die bereits hohe Qualität der heimischen Produkte weiter steigen und für Konsumenten mehr Sicherheit geschaffen werden, dass regionale Lebensmittel auch gesund sind.

Für die Liste JETZT ist deutlich, dass eine Zusammenhang besteht zwischen dem Einsatz von Glyphosat und Krankheiten. Mit dem Verbot zeige man, dass sich die besorge Zivilgesellschaft gegen Konzerne durchsetzen kann, die doppelten Gewinn aus dem Verkauf des Pflanzenschutzmittels und resistenten Pflanzen machen würden.

FPÖ-Landwirtschaftssprecher Walter Rauch sieht die Arbeit seiner Fraktion bestätigt, man sei immer für ein Verbot eingetreten. Es brauche aber Ausgleichsmaßnahmen, wie eine Kennzeichnungspflicht für ausländische Produkte, damit die heimischen Anbauer keine Nachteile erleiden würden. LR Gottfried Waldhäusl stellt sich im Gespräch mit dem ORF NÖ allerdings gegen die Parteilinie und spricht von Schnellschüssen ohne Hausverstand. Er fordert ein Importverbot von Lebensmitteln aus dem Ausland, die mit glyphosathaltigen Mitteln behandelt wurden. Die FPÖ stimmte sowohl für den SPÖ- als auch den ÖVP-Antrag im Nationalrat.

Auch die NEOS stimmten für beide Anträge, da ein Totalverbot von Glyphosat unionsrechtlich problematisch sei. Das Thema müsse sachlich weiter diskutiert werden, auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ausserdem brauche es Rahmenbedingungen für Alternativen in der Landwirtschaft.

Weitere Stimmen

Die EU-Abgeordnete der Grünen, Sarah Wiener, ist begeistert vom Nationalratsbeschluss, gesundes Essen fange auf einem gesunden Acker an und der Verzicht auf möglicherweise gesundheitsgefährdende Pestizide sei ein Meilenstein für Umwelt und Gesundheit in Österreich. Sie gehe davon aus, dass der Beschluss auch von der EU-Kommission bestätigt werde, denn diese habe im Beschluss der Zulassungsverlängerung 2017 bekräftigt, dass Mitgliedsstaaten nationale Verbote beschließen können. Sie fordert aber auch Unterstützungsmaßnahmen für den Umstieg der Landwirte, wir dürfte die Bauern nicht im Regen stehen lassen.

Die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßt die Vorbildwirkung Österreichs in der EU im Bezug auf das generelle Verbot von Glyphosat. Die Entscheidung bedeute Rückenwind für den Ausstieg in Deutschland, allerdings sei ein ähnlicher Vorstoß nicht geplant. Der Ausstieg solle wie im Koalitionsvertrag vereinbart schrittweise bis spätestens 2023 erfolgen.

Von Seiten des Chemiekonzerns Bayer kommt Bedauern bezüglich der Entscheidung in Österreich. Sie stehe im Widerspruch zu den umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ignoriere die Bedürfnisse und professionelle Arbeit der österreichischen Landwirte. Man gehe aber davon aus, dass der Beschluss von der EU-Kommission kritisch hinterfragt und rechtlich angefochten würde.


Quellen: APA, sn.at, noe.orf.at, orf.at