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Pflanzenschutz

Krankheitsausbreitungen verhindern

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 07.05.2019 - 12:17

In seinem Rundschreiben ruft der Gemüsebauverband das Bgld. Pflanzenschutzgesetz 2011 und das Bgld. Feldschutzgesetz in Erinnerung: Durch die Pflege von Flächen muss sichergestellt werden, dass eine Ausbreitung von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern auf benachbarte Flächen oder Betriebe verhindert wird.

Hygienemaßnahmen, z. B. häckseln zwischen Folientunneln und direkte Bekämpfung von Krankheitsvektoren wie Thrips und Blattläuse sind unbedingt umgehend anzustreben. Das Zuwiederhandeln kann zu Anzeigen und Geldstrafen führen.

Die Betriebshygiene beinhaltet v. a. diese wichtigen Maßnahmen:
• Sauberkeit auf Produktions- und umgebenden Flächen
• Regelmäßige Kontrollgänge
• Krankheits- und Schädlingsbekämpfung
• Entsorgung von krankem Pflanzenmaterial
• Angepasste Vorgangsweise beim Abräumen der Kultur

Zulassungsänderungen

In der vergangenen Zeit haben sich bei den folgenden Präparaten Änderungen ergeben.

Notfallzulassung:

VitiSan (Reg.Nr. 3578)
Pulsar 40 (Reg.Nr. 3628)
Teppeki (Reg.Nr. 3383)
Samba K (Reg.Nr. 2762)
Vertimec Pro (Reg.Nr. 4093)
NeemAzal-T/S (Reg. Nr. 2699)

Indikationserweiterung:
Centium CS (Reg.Nr. 2733)

Neuzulassung:
Cadou SC (Reg.Nr. 3941)

Zulassungsänderung:
Karate Zeon (Reg.Nr. 3061)

Einzelheiten finden Sie im Amtlichen Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit.


Quelle: Bgld. Gemüsebauverband