SCHWEIZ

Erfolg im Markenstreit

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 10.05.2019 - 11:57

Um Markennamen gibt es immer wieder Streit und Prozesse, vor viereinhalb Jahren hat die Storck KG gegen die Häberli AG einen Streit um den Markennamen "Merci" begonnen. Jetzt hat das Schweizer Unternehmen sich durchgesetzt und darf seine Erdbeere weiterhin unter dem Namen vertreiben.

Hintergrund Markenschutz

Marken sind nur in Verbindung mit bestimmten Waren und Dienstleistungen geschützt, bei der Anmeldung muss deshalb angegeben werden für welche Waren und Dienstleistungen die Marke gelten soll. Sie sind dazu in insgesamt 45 Klassen eingeteilt, die Oberbegriffe decken die Hauptwaren und -dienstleistungen ab, es gibt aber noch Waren und Dienstleistungen, die separat angegeben werden müssen weil sie den Oberbegriffen nicht zugeordnet werden können. Einmal eingetragen ist die Zuordnung endgültig und kann nicht mehr geändert werden.

Was war der Streitpunkt?

Der Markeneintrag für die Erdbeersorte erfolgte als Wort-Bild-Marke in Klasse 31 „Rohe und nicht verarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Gartenbau, Aquakultur und Forstwirtschaft; rohe und nicht verarbeitete Samenkörner und Sämereien; frisches Obst und Gemüse, frische Kräuter; natürliche Pflanzen und Blumen; Zwiebeln, Setzlinge und Samenkörner als Pflanzgut; lebende Tiere; Futtermittel und Getränke für Tiere; Malz“ unter „Pflanzen und Früchte aller Arten“

Die Forderung zu Löschung des Eintrags im Schweizer Markenregister betreffend einer seiner Erdbeersorten war begründet mit Verwechslungsgefahr mit der markengeschützten deutschen Schokolade. Die Rechtsanwälte meinten trotz der Eintragung der Schokolade in Klasse 30 mit den Begriffen „Cacao, Chocolat und Sucreries“, dass "beide Produkte als Zwischenverpflegung oder Dessert verzehrt oder als Dessertzutat verwendet würden". Ausserdem hätten beide Produkte den Endverbraucher im Visier.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied schließlich, da sich die Gleichartigkeit der Produkte für einen Einspruch auch auf die Wertschöpfungskette und das fabrikationsspezifische Know-how beziehe, sei der Vergleich nicht gegeben. Auch beim Verkauf ergeben sich keine Überschneidungen. So darf Häberli nach viereinhalb Jahren wieder guten Gewissens "Merci" zu seinen Erdbeeren sagen.


Quelle: LID