Beet & Balkon

Gegen illegale Vermehrung

Ein Artikel von Red. | 11.04.2019 - 10:51

Die unter dem Dach von Fleuroselect organisierten Züchter haben eine Kampagne initiiert, künftig sollen Kultivateure nach dem Zufallsprinzip auf das Einhalten der Regeln bei der Aufzucht von sortengeschützten Zierpflanzen kontrolliert werden. Zusätzlich ist eine Meldestelle ins Leben gerufen worden, bei der Whistle Blower eventuelle illegale Vermehrungsbestände anzeigen können.

Lizenzgebühren sichern

Wie Karol Pawlak (Eigentümer von Vitroflora und Präsident von Fleuroselect) dazu sagt, stammen viele Stecklinge aus Züchtungen, die dem Sortenschutz unterliegen und daher mit einer Lizenzgebühr belegt sind. Wird den Züchtern diese Gebühr vorenthalten, seien sie nicht mehr in der Lage, die aufwändige Züchtungsarbeit zu leisten. Dann fehlen dem Markt innovative Neuentwicklungen.

„Kopfstecklinge für noch mehr Jungpflanzen lassen sich vom Gärtner leicht aus dem Pflanzenmaterial gewinnen, das beim Stutzen anfällt. Solange das aber nicht mit dem Züchter und Rechteinhaber abgestimmt und von ihm geprüft ist, solange also die Lizenzgebühren dafür nicht gezahlt sind, ist es illegal, eigenes Vermehrungsmaterial zu gewinnen.“

Zufallskontrollen

Die Royalty Administration International (RAI) hat im Rahmen der Kampagne die Aufgabe übernommen, Gärtner darauf zu überprüfen, ob die Anzahl der produzierten Pflanzen mit der Anzahl der gelieferten Stecklinge übereinstimmt. Die zu prüfenden Gärtner werden jährlich nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

Es ist jeder aus der Pflanzenproduktion oder dem Pflanzenhandel ist dazu eingeladen die Meldestelle zu nutzen (per Anruf, e-mail oder Meldeformular auf der Webpage von Fleuroselect). Alle Hinweise werden vertraulich behandelt (der Name des Whistle Blowers wird nicht nach außen getragen), gesichtet und an die RAI weitergeleitet.

Die RAI kontrolliert den betreffenden Betrieb im Rahmen der jährlichen Kontrollen, so ist nicht erkennbar, dass ein Hinweis auf den Gärtner einging. Stellt sich bei der Kontrolle tatsächlich ein illegales Vorgehen heraus, muss der Betroffene nicht nur die entsprechenden Lizenzgebühren nachzahlen, es kommt auch eine zusätzliche Strafgebühr zum Tragen. Der Whistle Blower wird darüber informiert, dass der Betrieb kontrolliert wurde aber nicht wie das Ergebnis ausfiel. So soll ein ehrliches Miteinander im Gesamtmarkt ermöglicht werden.


Quelle: Fleuroselect