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Pflanzenschutz

Bessere Transparenz bei Pestizid-Zulassungen

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 24.04.2019 - 15:29

Nach der EU-Verordnung über "Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette" müssen Hersteller von Pflanzenschutzmitteln nun Einsicht in ihre Studien zu Gesundheits- und Umweltrisiken gewähren, sobald der Antrag zur Zulassung gestellt ist. Ist ein Antrag auf Zulassung angenommen, wird die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Studien veröffentlichen.

Ausnahmen möglich

Betroffen sind alle Studien, nicht nur diejenigen, die im Sinne des Herstellers ausfallen. Wenn allerdings Firmengeheimnisse berührt würden und die Einsicht durch Mitbewerber dem Antragsteller schaden könnte, kann der Hersteller auf Ausnahmen von der Veröffentlichung bestehen. Die EFSA prüft dann den entsprechenden Teil der Studien und entscheidet ob er der Öffentlichkeit wirklich vorenthalten werden muss.

Im Europäischen Parlament hatte v. a. der Zeitpunkt der Veröffentlichung für Streitgespräche gesorgt, Abgeordnete und Berichterstatterin Renate Sommer (CDU) hatte sich für eine Veröffentlichung erst mit Zulassung des Wirkstoffes stark gemacht, konnte sich aber nicht gegen die Mehrheit im Parlament durchsetzen. Daraufhin trat Sommer als Berichterstatterin zurück.


Quelle: aiz.info