Die EU-Kommission will über ein vollständiges Verbot von Neonicotinoiden im Freiland abstimmen lassen, es soll auch für Rübensaatgut keine Ausnahme geben. Das gab ein Mitarbeiter der EU-Kommission im Umweltausschuss des Europaparlaments bekannt. Wie der Zuständige für Pflanzenschutzmittel in der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission, Klaus Berend, erklärte gebe es auch keine Ausnahme für Rübensaatgut.
Keine Ausnahme für Rüben
Die Rübenbauern hatten bei der Kommission um eine Ausnahme gebeten, da die Beize im Boden bleibe. Wie Berend hinwies, könnten die Bienen über Blüten von Folgekulturen mit den Neonicotinoiden trotzdem in Berührung kommen. Deshalb soll das Verbot für alle Kulturen im Freiland für Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam gelten, nur in Gewächshäusern soll die Verwendung von Neonicotinoiden weiterhin zugelassen sein.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich noch nicht klar zum Totalverbot für Neonicotinoide geäußert, der Ausgang der für 27. April geplanten Abstimmung im EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) ist deshalb ungewiss. Bundesministerin Elisabeth Köstinger kündigte an, dass Österreich für das Verbot stimmen wird. Die Entscheidung sei auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen worden, wir müssten alles dafür tun, um die Bienen zu schützen.
Für die Rübenbauern gäbe es kurzfristig keine wirklichen Alternativen zu Neonicotinoiden, außerdem seien die Preise für heimische Zuckerrüben gesunken und die Abschaffung der EU-Zuckerquoten führen auch zu wirtschaftlichen Problemen. Köstinger betont, dass es wichtig sei dafür zu sorgen, dass den Rübenbauern kein Schaden durch das Verbot entsteht, hier seien auch der österreichische Handel und die Industrie gefordert.
Der Präsident der Vereinigung "Die Rübenbauern", Ernst Karpfinger, befürchtet in seiner Stellungnahme das drohende Ende des Zuckerrübenanbaus in Österreich. Im heimischen Anbau würden "nur geringste Mengen an Neonicotinoiden" zum Einsatz kommen, der Wirkstoff wird in das pilierte Saatgut eingearbeitet, das anschließend mit einer Schutzschicht überzogen und im Boden abgelegt wird. Da die Zuckerrübe nicht blühe kämen die Bienen mit dem Pflanzenschutzmittel nicht in Kontakt. Karpfinger ortet in dieser Frage massive Interventionen von NGOs in Brüssel.
Quelle: aiz.info