Die freiwillige Anlage von Blühkulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen besteht im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise".
Zusätzlich zur Maßnahmenprämie wird ein Zuschlag von 120 Euro/ha gewährt. Die Anlage muss bis spätestens 15. Mai erfolgen, ein Umbruch nach der Ernte ist möglich, aber frühestens am 1. Juli! Erfolgt keine Ernte ist Umbruch, Pflegemahd oder Häckseln frühestens am 1. August erlaubt. Erfolgt die Anlage in einer Mischung mit nicht prämienfähigen Kulturen, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.
Prämienzuschlag-Richtlinien
Der Zuschlag ist auf bestimmte Kulturen beschränkt und erfordert die namentliche Angabe und den Code "BHG" in der Feldstücksliste des Mehrfachantrags Flächen. Bei einer Beantragung der Schlagnutzungsart "Heilpflanze", "Gewürzpflanze", "Sonstige Ackerkulturen" oder "Klee" muss zusätzlich zum Code "BHG" noch im Zusatztext die jeweilige Kultur angegeben werden.
Auf der Seite der AMA finden Sie die aktuelle Auflistung sämtlicher Kulturen, für die der Prämienzschlag gemäß Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 gewährt werden kann.
Quelle: AMA