Bei Bauverträgen, deren Grundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, werden die Gütebestimmungen mit der ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten – und der dort verankerten DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten – Bestandteil des Vertrages.
Die letzte umfangreich aktualisierte Ausgabe erschien 2004. Mittlerweile besteht Bedarf, das Regelwerk zu überarbeiten. Bei der nun anstehenden Überarbeitung sollen die Inhalte der Gütebestimmungen in der praktischen Anwendung überprüft und ggf. durch neue Erkenntnisse ergänzt und verbessert werden.
Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) Gütebestimmungen Baumschulpflanzen soll in Abstimmung mit dem Bund deutscher Baumschulen e. V. (BdB) im Herbst neu konstituiert werden. Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Ergänzungs- und Korrekturvorschläge zu den FLL-„Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ mitzuteilen.
Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 15. Oktober 2016 an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahme unter www.fll.de ein entsprechendes Formblatt downloaden.
Quelle: FLL