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Aktuelle Empfehlungen zu speziellen Pflanzenschutzmitteln

Ein Artikel von Ulrike Fassler | 09.10.2014 - 08:16
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Ein wesentlicher Schwerpunkt des Hohenheimer Gemüsebautages waren neben rechtlichen Belangen zum Pflanzenschutz in Deutschland die Bekanntgabe von gesetzlichen Änderungen bei speziellen Pflanzenschutzmitteln. Peter Detzel vom Betreuungsdienst Nützlingseinsatz e.V., Bruchsal informierte die Besucher über die gesetzlichen Neuerungen und gab Empfehlungen zum Umgang mit speziellen Pflanzenschutzmitteln. Zu beachten ist, dass die folgenden Hinweise in erster Linie für das Land Deutschland formuliert wurden:


Vorsicht beim Einsatz von Basta
Die Zulassung von Basta für bestimmte Anwendungsgebiete wurde in Deutschland vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 13. November 2013 widerrufen. Auch wurden für bestimmte Anwendungsgebiete die Anwendungsbedingungen geändert. Hintergrund für diese Entscheidung war, so der Referent, dass sich beim Einsatz von Basta mit dem Wirkstoff Glufosinat Bedenken nicht entkräften ließen, dass ein Risiko für Säugetiere und nicht Zielarthropoden durch höhere Aufwandmengen ausgeschlossen werden kann. So darf dieses Mittel grundsätzlich nur noch zu einer Einzelpflanzen-, Reihen- oder Zwischenreihenbehandlung mit Spritzschirm bzw. Abschirmung eingesetzt werden. Die Anwendungen gegen Unkräuter über 25 cm Höhe, die bisher in verschiedenen Kulturen zulässig waren, entfallen, weil bei dieser Unkrauthöhe ein höherer Aufwand als 3,75 l/ha benötigt wird.

Mesurol Schneckenkorn darf nicht mehr eingesetzt werden
Ganz aktuell war der Hinweis von Peter Detzel, dass seit dem 19. September 2014 das Mesurol Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Methiocarb nicht mehr eingesetzt werden darf und auch keine Aufbrauchfrist festgelegt wurde. Grund für dieses Verbot ist eine geänderte Genehmigungsbedingung auf EU-Ebene, die sozusagen die Anwendung ab sofort verboten hat. Es wurde dringend darauf hingewiesen, dieses Verbot einzuhalten, da Kontrollen problemlos möglich sind und jederzeit ein Verstoß nachzuweisen ist.
Anstelle von Mesurol empfahl der Referent den Einsatz von Präparaten auf der Basis von Eisen-III-Phosphat, da diese Mittel aufgrund der nicht vorhandenen Giftigkeit für andere Tiere zur Bekämpfung von Schnecken sehr gut eingesetzt werden können und es gerade auf diese Tiergruppe eine größere Lockwirkung besitzt. Schon kurz nach der Aufnahme dieses Präparats hören die Schnecken auf zu fressen und ziehen sich in Verstecke im Boden zurück, wo sie nach einigen Tagen absterben.

Das Fungizid REVUS mit neuer Zulassungsnummer
Das bisher im Handel befindliche Fungizid REVUS mit der Zulassungsnummer 006221-00 hatte eine Zulassung bis 31.07.2014 und eine Aufbrauchfrist bis 31.01.2016. Für dieses Mittel wurde aber eine erneute Zulassung erteilt und zwar mit der Zulassungsnummer 026221-00. Somit bestehen derzeit 2 „konkurrierende“ Zulassungen. Nun wies Peter Detzel aber darauf hin, dass mit der Wiederzulassung Änderungen bei der Anwendung im Gemüsebau zu beachten sind. So darf dieses neue Mittel, das wohl vollkommen identisch mit dem alten Produkt ist, nur noch 2 mal bei Tomaten und Auberginen im Gewächshaus und einmal bei Salaten, Endivien und Rucola im Freiland eingesetzt werden. Außerdem hat das BVL eine Zulassungserweiterung für dieses Präparat erteilt und zwar für den Einsatz bei Spinat. Bei allen diesen Gemüsearten darf aber nur das Produkt mit der neuen Zulassungsnummer eingesetzt werden.

Vertimec Pro ersetzt seit Januar das Produkt Vertimec
Das Insektizid Vertimec ist seit Anfang dieses Jahres nicht mehr zugelassen. Seine Aufbrauchfrist dauert noch bis 30.06.2015. Danach darf aber das neue Produkt Vertimec Pro eingesetzt werden, das seit dem 01.01.2014 zugelassen ist. Es handelt sich dabei um eine Neuformulierung, die erforderlich war, da im bisherigen Produkt ein in der EU verbotener Formulierungshilfsstoff enthalten war. Es ist jedoch zu beachten, so der Referent, dass im Gegensatz zum Vorgängerprodukt Vertimec Pro nur im Gewächshaus und nur auf vollständig versiegelten Flächen angewendet werden darf, um einen Eintrag des Mittels in den Boden auszuschließen. Eine Zulassung im Freiland ist zunächst nicht mehr vorgesehen, da Erfahrungen mit dem neuen Produkt in Bezug auf die Beeinflussung von Bodenlebewesen nicht vorliegen. Der Hersteller soll jedoch bemüht sein, die Hintergründe für die Anwendungsbeschränkungen zu entkräften. Eingesetzt werden kann Vertimec Pro im Gemüsebau z.B. gegen Spinnmilben bei Gurken und Auberginen, wobei das neue Mittel laut Firmenangaben ähnlich gut verträglich ist wie die herkömmliche Zusammensetzung.

Auf jeden Fall sollten bei allen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln exakt die Vorschriften beachtet werden, so die abschließenden Ausführungen von Peter Dentzel, um Schäden an Pflanzen zu vermeiden und auch in weiterer Folge die Gesundheit von Menschen beim Verzehr dieser Gemüsearten nicht zu gefährden.