Die Gattung Solidago umfasst aber insgesamt rund 130 Arten, die fast alle in Nordamerika beheimatet sind. Es handelt sich meistens um mittelhohe bis hohe, buschige Stauden mit dichten Wurzelstöcken, aufrechten Stängeln und zahllosen kleinen, gelben Blüten in traubenförmigen Rispen.
In gärtnerischer Kultur sind in der Regel Solidago-Hybriden vorwiegend aus den beiden Arten S. canadensis und S. shortii, die als anspruchslose, effektvolle Beetstauden im Sommer und Spätsommer überreich blühen. Auch werden Blütenstände gerne als Schnittblumen verwendet.
Etwas anders ist es mit ursprünglichen Arten wie S. canadensis und S. gigantea, die sich bei uns in Europa als Gartenflüchtlinge eingebürgert haben und danach heimisch geworden sind. Sie werden aber heute den invasiven Neophyten zugeordnet, also Pflanzen, die hier sesshaft geworden sind und sich in besonders starkem Maße als Wildformen ausbreiten. Der große Nachteil ist jedoch, dass sie andere heimische Pflanzen von ihren Standorten verdrängen. Zahlreiche Gattungen und Arten sind bekannt, auf die auch immer wieder hingewiesen wird, dass man sie vor allem in Gärten, aber auch in der Natur an der weiteren Ausbreitung hindern sollte.
Das Ende der Goldrute in der Schweiz
Nun ist aber in der Schweiz mit Jahresbeginn 2013 auch für die Goldrute die bereits 2008 revidierte Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft getreten, die den Umgang mit bestimmten invasiven Neophyten grundsätzlich verbietet. Bisher sind, so die schweizer Fachzeitschrift "dergartenbau", 10 invasive Neophyten verboten, wobei nun mit Jahresbeginn 2013 ohne Ausnahme diese FrSV auch für die Goldrute gilt. Dabei gilt diese Verordnung nicht nur für die Wildformen, sondern ebenso für die Kultursorten, die als Hybriden im Handel sind. Zu diesem Entschluss kam man in der Schweiz aufgrund einer Versuchsreihe an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil, wo 12 der insgesamt 15 getesteten Sorten ebenfalls zahlreiche Samen bildeten und sich gleichermaßen fertil verhielten wie die Wildformen. Aufgrund dieser Situation hat man sich entschlossen, unter diesen Umständen keine Ausnahme mehr für die Solidago-Hybriden zu machen und so die Kultur und ebenso die Anzucht zur Schnittblumengewinnung generell zu verbieten.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vereinigung des schweizerischen Blumengroßhandels die Goldrute keinesfalls kampflos aufgeben will und auch der schweizerische Floristenverband entsprechende Einwendungen gegen diese Verordnung unterstützen will. Auf jeden Fall ist im Augenblick ab 2013 die Kultur und auch die floristische Verwendung von Goldruten in der Schweiz nicht mehr erlaubt.