Es war bereits der fünfte Lehrgang seit 2001, den die LandwirtschaftskammerNordrhein-Westfalen und Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forstengemeinsam angeboten haben.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung alsLandwirt, Forstwirt, Gärtner, Tierwirt, Revierjäger oder Wasserbauernachweisen sowie eine Berufspraxis von mindestens drei Jahren in diesenBerufen haben. Eine Fortführung des Lehrgangs im kommenden Jahr wird überlegt.
Die Aufgaben der geprüften Natur- und Landschaftspfleger/innen liegen zum einen in derpraktischen Naturschutzarbeit, zum anderen sollen sie nach internationalemVorbild in Großschutzgebieten Besucher betreuen sowie Aufklärungs- undÖffentlichkeitsarbeit leisten.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten bieten Naturschutzbehörden, Städte undGemeinden, Biologische Stationen sowie Naturparks, Wasser- undBodenverbände, Landschaftspflegeverbände und Betriebe des Garten- undLandschaftsbaus.
Der Lehrgang dauert vier Monate und umfasst 640 Unterrichtsstunden, in denenvier Themenblöcke - Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,Informationstätigkeit und Besucherbetreuung, praktische Maßnahmen desNaturschutzes und der Landschaftspflege sowie Wirtschaft, Recht und Soziales- vermittelt werden. Die Lehrgangsteilnehmer wurden zu allen vierThemenbereichen praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Quelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen