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Innovationen, Förderungen und der gesetzlich Rahmen müssen für eine konsequente Klimapolitik zusammenstimmen © Lanski/Shutterstock.com

Stadtlandschaften

Empfehlungen für eine konsequente Klimapolitik

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 22.11.2022 - 15:58

Anlass für die „Essentials zur Klimaanpassung“ sind die erfolgten Weichenstellungen für den Klimaschutz, welche die deutsche Regierung in Aussicht stellte (neues Klimaanpassungsgesetz, nationale Klimaanpassungsstrategie, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Reform des Baurechts). Das seien begrüßenswerte Zielsetzungen.

Der bdla empfiehlt definiert daher 20 Anforderungen in den folgenden Bereichen:

• Förderung von Innovationen in der Stadt- und Landschaftsentwicklung
Hierbei handelt es sich um eine grundlegen mutige Stadtentwicklung mit den Schlagworten „Schwammstadt“, „Mobilitätswende“ sowie „Freiraumentwicklung“. Der Umgang mit Wasser als wertvoller Ressource, ein wirksamer Klima- und Freiraumcheck, Unterstützung der Gemeinden bei der Freiraumentwicklung sowie eine neue und prozessbezogene Planung von Förderprojekten stehen im Mittelpunkt.

• Ausrichtung der Förderpolitik auf die Anforderungen der Klimaanpassung und der Entwicklung grüner Infrastruktur
In diesem Bereich bezieht sich der bdla auf eine Neujustierung der Städtebauförderung, die langfristige Finanzierung des Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, die Verknüpfung zwischen Wohnungsbau und Freiraumoffensive sowie die Berücksichtigung der Spezifika von urbanen Räumen und ihrer Rahmenbedingungen. Dazu kommt die Integration von nachhaltigen Außenanlagen und Gebäudebegrünung in das Programm Klimafreundliches Bauen sowie die Stärkung der Ausbildung und Forschung im Bereich der Landschaftsarchitektur.

• Optimierung des gesetzlichen und instrumentellen Rahmens für Klimaanpassung und Stadtgrün
Es dürfe zukünftig nicht zur Verschlechterung bei der Freiflächenversorgung und der klimatischen Situation kommen, mangelnder Grünraum und eine fehlende Vernetzung der Grünräume solle als städtebaulicher Missstand definiert sein. Die Bundesregierung sollte auch die Möglichkeit einer baurechtlichen Normierung des Freiflächengestaltungsplans prüfen, den Grünflächenfaktor als städtebaulichen Kennwert einführen, Gemeinden zu Ausgleichskonzepten verpflichten sowie die Landschaftsplanung aktivieren und Umweltbaubegleitungen in Projekten des Bundes verbindlich durchführen.


Quelle: bdla Essentials zur Klimaanpassung