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Wächst ein Baum mit seinen oberflächlichen Wurzeln auf das angrenzende Grundstück, darf der Nachbar diese zurückschneiden. Das entschied ein Gericht in Deutschland © Sataporn Ponyiam/Shutterstock.com

Rheinland-Pfalz

Nachbar darf Baumwurzeln zurückschneiden

Ein Artikel von Renate Stoiber (bearbeitet) | 04.10.2021 - 13:35

Der Streit reicht bereits ins Jahr 2019 zurück, ein Mann aus Grünstadt wollte die gerichtliche Erlaubnis erhalten, Baumwurzeln einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Fichte zu beseitigen. Das benachbarte Ehepaar müsste das Abschneiden dulden, da die Nutzung seines Gartens durch die herauswachsenden Wurzel beeinträchtigt wäre. Die Nachbarn argumentierten, dass dies den Tod des Baumes bedeuten würde. Nachdem bereits das Amtsgericht Grünstadt dem Mann Recht gab, bestätigte die Berufungskammer des Landgerichts Frankenthal dieses Urteil nun.

Tatsächliche Beeinträchtigung darf entfernt werden

Die Nachbarn müssten den Rückschnitt der über die Grundstücksgrenze wachsenden Wurzeln dulden, denn primär müsste der Baumeigentümer dafür Sorgen tragen, dass es nicht dazu kommt, dass Wurzeln über die Grundstücksgrenze wachsen. Kämen die Besitzer der Verpflichtung zum Rückschnitt nicht nach, könne der Nachbar unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Vorgaben selbst zur Tat schreiten. Es sei auch nicht entscheidend, ob der Baum dadurch absterben könne. Allerdings muss der Besitzer nur die Beseitigung derjenigen Wurzeln dulden, die auch tatsächlich beeinträchtigen, also z. B. wie im vorliegenden Fall beim Rasenmähen stören und zu Beschädigungen des Rasenmähers führen können.

Die Berufungskammer hat sich dabei auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs zu herüberwachsenden Zweigen bezogen, den sie nun auf Baumwurzeln anwendete. Vor kurzem konnte das Landesgericht Koblenz einen Walnussbaum im Nachbarschaftsstreit vor zu starkem Rückschnitt retten und beruf sich dabei auf die gegenseitige Rücksichtnahme in nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis.

Interessant wird ob sich aus dem jetzigen Entscheid nachfolgende Diskussionen zu Folgewirkungen entwickeln.


Quellen: LG Frankenthal, lto.de