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Blumentöpfe nun doch Verpackungen?

Ein Artikel von Johanna Lassl | 12.01.2026 - 11:03
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Sollten Blumentöpfe doch wieder als Verpackung gelten, bedeutet das für Gärtner vor allem einen erhöhen organisatorischen Aufwand
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Die gärtnerische Branche steht vor einer überraschenden Wendung: Laut einem bislang unveröffentlichten Dokument der EU-Kommission werden Blumentöpfe mit Pflanzen künftig als Verpackungen eingestuft. Für den Zentralverband Gartenbau Deutschland (ZVG) ist diese Auslegung ein deutlicher Rückschlag.

„Die Auslegung der Kommission ist überraschend sehr weit gefasst und deckt sich nicht mit der bisherigen Listung von Blumentöpfen im Anhang der EU-Verpackungsverordnung. Diese Ausweitung kritisieren wir scharf“, erklärte Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär. Insbesondere störe die Gärtner, dass dadurch zusätzliche Pflichten und mögliche Lizenzgebühren für Töpfe anfallen könnten – eine Belastung, die für die Produktion und den Handel schwer umsetzbar sei.

Dabei war die rechtliche Situation noch vor zwei Jahren klar: Im März 2024 einigten sich die EU-Verhandler im Trilog auf eine Regelung, nach der Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion nicht als Verpackung gelten. Nur Töpfe, die ausschließlich für Verkauf und Transport bestimmt sind, sollen demnach als Verpackung eingestuft werden. Damit entfielen für Produzenten und Händler Lizenzentgelte für duale Rücknahmesysteme.

Das Gesetz von 2024 definiert also klar, dass Blumentöpfe, die zusammen mit der Pflanze verkauft oder in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden, keine Verkaufsverpackung darstellen. Die Einigung musste noch vom Rat, Parlament und der Kommission bestätigt werden und tritt 18 Monate nach Beschluss in Kraft.

Für Gärtner und Floristen bleibt abzuwarten, wie die Kommission die Auslegung umsetzt – der ZVG fordert jedenfalls eine zügige und praxisgerechte Klarstellung, um unnötige bürokratische Belastungen zu vermeiden.